Erleichterung bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte

Der Fachkräftemangel ist zu einem ernsten Problem für die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs geworden. Besonders betroffen ist der IT-Sektor, aber auch andere Branchen wie das Gesundheitswesen, Ingenieurdienstleister, der Finanzsektor und verschiedene Sparten der Baubranche sind händeringend auf der Suche nach Arbeitskräften.

Um hier Abhilfe zu schaffen und Unternehmen bei der Einstellung von Facharbeitern zu unterstützen, sieht das neue Gesetz vom 7. August 2023* wichtige Änderungen bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittändern vor.

Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige, die bereits in Luxemburg leben

Das neue Gesetz sieht vor, die Einstellung von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits auf luxemburgischem Staatsgebiet aufhalten, deutlich zu erleichtern. So werden Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten, künftig freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben und benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr.

Auch das Verfahren zur Genehmigung einer temporären Beschäftigung (AOT) wird beschleunigt. Für Asylbewerber, deren Verfahren nach sechs Monaten noch nicht abgeschlossen ist sowie für Personen, deren Abschiebung ausgesetzt oder aufgehoben ist, führt die ADEM bei der Genehmigung für eine temporäre Beschäftigung zukünftig keinen Arbeitsmarkttest mehr durch.

Vereinfachung der Verfahren zur Einstellung von Drittstaatsangehörigen, die noch nicht auf luxemburgischem Gebiet ansässig sind

Unternehmen, die einen Drittstaatsangehörigen einstellen möchten, müssen die freie Stelle der ADEM gemeldet haben und bei der ADEM ein sogenanntes Zertifikat beantragen, das sie zur Einstellung der Person ihrer Wahl berechtigt. Das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats wird zukünftig vereinfacht. Es gibt zwei Szenarien:

  1. Berufe, die auf der Liste Mangelberufe stehen

    Die ADEM veröffentlicht jährlich eine Liste von Berufen mit erheblichem Fachkräftemangel, die auf Grundlage objektiver Daten veröffentlicht wird (Anzahl der bei ADEM gemeldeten offenen Stellen, Anzahl der arbeitsuchenden Personen mit demselben Berufswunsch, Anzahl der gemeldeten Stellen, für die keine Vermittlung eines geeigneten Kandidaten erfolgen konnte). Für Berufe, die auf der Liste der Mangelberufe aufgeführt sind, braucht die ADEM zukünftig keinen Arbeitsmarkttest durchzuführen. Das Zertifikat wird in diesem Fall innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Antrags ausgestellt.

    Die Liste, die ab dem 1. September 2023 bis zur Veröffentlichung der nächsten Liste im ersten Quartal 2024 gilt, wird im Mémorial B des Amtsblatts des Großherzogtums Luxemburg sowie auf der Website der ADEM veröffentlicht.

  2. Andere Berufe

    Für Stellen, die nicht auf der Liste der Mangelberufe aufgeführt sind, wird der Arbeitsmarkttest weiterhin durchgeführt, jedoch mit verkürzten Fristen. Die ADEM hat nun sieben Arbeitstage Zeit, um zu überprüfen, ob arbeitsuchende Personen mit dem erforderlichen Profil für die gemeldete Stelle verfügbar sind.

    Wenn kein geeigneter Bewerber vorgeschlagen werden kann, wird das Zertifikat nach Ablauf der sieben Tage innerhalb von fünf Arbeitstagen ausgestellt.

    Wenn die ADEM allerdings Bewerber mit dem gesuchten Profil vorschlagen kann, hat sie weitere 15 Arbeitstage Zeit, um dem Arbeitgeber Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.

Weitere Informationen sind in der Rubrik "Einstellung eines Drittstaatsangehörigen" auf adem.lu. zu finden.

 

*Loi du 7 août 2023 portant modification :
1° du Code du travail ;
2° de la loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration
3° de la loi modifiée du 18 décembre 2015 relative à l’accueil des demandeurs de protection internationale et de protection temporaire.

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