Sich als anerkannter Flüchtling (BPI) bei der ADEM anmelden

Film mit englischen Untertiteln

 

 

Als anerkannter Flüchtling (d.h. Ihnen wurde internationaler Schutz zuerkannt und Sie haben den Aufenthaltstitel « protection internationale » erhalten) können Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend melden.

Wie meldet man sich bei der ADEM arbeitsuchend? Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Nachdem Sie sich telefonisch oder per Online-Formular bei der ADEM gemeldet haben, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu einem Termin bei der ADEM, an dem Ihre Arbeitsuchendmeldung detailliert aufgenommen wird. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Dokumente mit, den in dem Schreiben der ADEM aufgelistet sind. Denken Sie auch an Ihren Aufenthaltstitel « protection internationale ».  Sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel noch nicht erhalten haben, bringen Sie bitte Ihr Reisedokument (hellblau) gemäß des Übereinkommens vom 28. Juli 1951 ("Genfer Flüchtlingskonvention") mit.

Nach der Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM wird Ihnen ein persönlicher Berater zugewiesen, der dann Ihr Hauptansprechpartner sein wird.

 

 

 

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