Mobilitätshilfe

Was wird gefördert?

Der Beschäftigungsfonds kann unter gewissen Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung für die Fahrten zur Arbeitsstelle leisten.

Wer kann die Förderung erhalten?

Arbeitsuchende, die in Luxemburg leben und mindestens für drei Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet waren, können die Mobilitätshilfe beantragen, wenn sie eine längerfristige Beschäftigung im Großherzogtum aufnehmen.

Förderbedingungen

Der Antrag muss von dem Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Monate nach Aufnahme der Beschäftigung eingereicht werden.

Der neue Arbeitsvertrag muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • unbefristeter Vertrag auf Vollzeitbasis
  • unbefristeter Vertrag auf Teilzeitbasis mit mindestens 16 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber
  • befristeter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten und einer Wochenarbeitsleistung von mindestens 16 Stunden
  • Vertetung während des Elternurlaubs

Förderhöhe und Dauer

Entfernung Pauschalbetrag
zwischen 16 und 20 km 61,97 Euro/Monat
zwischen 21 und 30 km 74,37 Euro/Monat
zwischen 31 und 40 km 99,16 Euro/Monat
zwischen 41 und 50 km 123,95 Euro/Monat
mehr als 50 km 136,34 Euro/Monat

 

Die Entfernung wird anhand eines von der Administration du Cadastre et de la Topographie bereitgestellten Entfernungsrechners bestimmt, welcher unter https://distance.geoportal.lu/  konsultiert werden kann.

Die Auszahlung der ersten Rate der Mobilitätshilfe erfolgt nach dem vierten Beschäftigungsmonat. Die Auszahlungen der zweiten, dritten, vierten und fünften Rate erfolgen nach einer Beschäftigungsdauer von 8, 12, 15 und 18 Monaten.

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