Erwachsenenausbildung

Was ist eine Erwachsenenausbildung?

Die Erwachsenenausbildung bietet Volljährigen die Möglichkeit, im Rahmen einer dualen Ausbildung einen Beruf zu erlernen, weiterführende berufliche Kompetenzen zu erwerben oder eine berufliche Erstausbildung zu beenden. Je nach Beruf schließt die Erwachsenenausbildung mit dem Technikerdiplom (DT), dem Diplom über die berufliche Reife (DAP) oder einem Berufsbefähigungszeugnis (CCP) ab.

Eine Erwachsenenausbildung ist möglich in all den Berufen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind. Die Ewachsenenausbildung findet sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule statt.

Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb, der über eine Ausbildungsberechtigung in dem jeweiligen Lehrberuf verfügen muss. Die theoretische Ausbildung findet in einer Berufsschule statt.

Voraussetzungen

Um eine Erwachsenenausbildung machen zu können, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • seit mindestens einem Jahr nicht mehr in der Schule oder in der Lehre sein;
  • während mindestens 12 Monaten (aufeinanderfolgend oder mit Unterberechungen) beim Sozialversicherungszentrum (Centre commun de la sécurité sociale) versichert gewesen sein (mindestens 16 Stunden pro Woche).

Dauer der Ausbildung

Wie bei der beruflichen Erstausbildung beträgt die Dauer der Erwachsenenausbildung normalerweise drei Jahre.

Unter gewissen Umständen kann die zuständige Prüfungskommission eine Abweichung von dieser Regelung zulassen. Die Dauer der Ausbildung muss in jedem Fall mindestens ein Jahr betragen.

Höhe der Ausbildungsvergütung

Im Gegensatz zu der beruflichen Erstausbildung zahlt Ihnen der Ausbildungsbetrieb bei der Erwachsenenausbildung den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

Konkret ist es so, dass der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zahlt. Diese Ausbildungsvergütung wird aufgestockt um einen zusätzlichen Betrag, der der Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem gesetzlichen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entspricht.

Anmeldung für eine Erwachsenenausbildung

Bereiten Sie einen Antrag auf Zulassung vor. Dieser Antrag setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen:

  • Ihre Sozialversicherungskarte des Sozialversicherungszentrums;
  • Personalausweis; Anmeldebescheinigung oder gültiger Reisepass ;
  • Schulzeugnisse sowie berufliche Diplome und Bescheinigungen ;
  • für den Fall, dass die Zeugnisse/Diplome nicht in Luxemburg erworben wurden: eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulzeugnisse/Diplome ausgestellt vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend;
  • Ihren Lebenslauf

Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, müssen Sie Ihren Antrag persönlich in der Zeit vom 2. Mai bis zum 15. September bei der Berufsberatung der ADEM abgeben.

Ihr Antrag wird von der Berufsberatung der ADEM der zuständigen Prüfungskommission vorgelegt, die über Ihre Zulassung für die Erwachsenenausbildung entscheidet.

Die Entscheidung der Prüfungskommission wird Ihnen per Post mitgeteilt. Im Falle eines positive Entscheids melden Sie sich umgehend bei der Berufsberatung der ADEM, die Sie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und dem Abschluss des Ausbildungsvertrags unterstützt.

Betreuung während der Ausbildung

Während der Ausbildung erfolgt eine intensive Betreuung durch:

  • dem Ausbildungsbetrieb, mit dem Sie Ihren Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben;
  • den Ausbildungsberatern der verschiedenen Berufskammern;
  • dem pädagogischen Personal der Berufsschulen oder des nationalen Zentrums für berufliche Weiterbildung.

 

Des Weiteren bietet die Berufsberatung der ADEM wertvolle Informationen und Orientierungsberatungen an:

  • Erstellung und Bearbeitung Ihres des Zulassungsantrags für die Erwachsenenbildung;
  • Vorstellen Ihrer Bewerbung bei der zuständigen Prüfungskommission ;
  • Hilfestellung bei der Vermittung eines Ausbildungsplatzes
  • Anmeldung bei den jeweiligen Berufsschulen; Einholen von Stellungnahmen bei den zuständigen Berufskammern
  • Bearbeitung von Erstattungsanträgen und Weiterleitung an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft und das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.

 

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