Als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen

Gebietsansässige, die in Luxemburg als Arbeitnehmer gearbeitet haben, können Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Um die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen, müssen Sie:

  • unverschuldet arbeitslos geworden sein. Dies gilt nicht bei Auflösung des Arbeitsvertrags durch einen Aufhebungsvertrag, einseitiger Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei fristlose Entlassung wegen schwerwiegender Verfehlung (außerordentlicher Kündigung);
  • mindestens 16 Jahre und höchstens 64 Jahre alt sein;
  • arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Die Kriterien für eine zumutbare Beschäftigung sind per Großherzogliche Verordnung festgehalten;
  • bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen;
  • in den 12 Monaten vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM mindestens 26 Wochen lang (mindestens 16 Stunden pro Woche) unter einem oder mehreren Arbeitsverträgen gearbeitet haben;
  • Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben;
    • zum Zeitpunkt der Kündigung im Rahmen eines unbefristeten Vertrags
    • spätestens sechs Monate vor Ablauf eines befristeten Vertrags
  • nicht die Funktion eines Geschäftsführers, eines geschäftsführenden Gesellschafters oder einer Person, die für das tägliche Management in einem Unternehmen verantwortlich ist, ausüben

  • nicht Inhaber einer Handelsermächtigung sein

Beantragung

Nachdem Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet haben, wird Ihnen Finanzielle Hilfen für Privatpersonen der ADEM innerhalb einer Woche die Formulare für Ihren Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zusenden:

  • Antrag auf Arbeitslosengeld
  • Einkommenserklärung

Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Formulare erhalten haben, bitten wir Sie, die Finanzielle Hilfen für Privatpersonen telefonisch unter der Nummer 247-88888 zu kontaktieren (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr).

Wenn der ADEM alle Unterlagen vorliegen, leitet die zuständige ADEM-Fachkraft die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in die Wege und verwaltet Ihre Akte.

 ACHTUNG!

Nur die Formulare, die direkt von der Finanzielle Hilfen für Privatpersonen der ADEM ausgehändigt werden (einschließlich der Arbeitgeberbescheinigung, die von Ihrem letzten Arbeitgeber auszufüllen ist) werden für die Beantragung der Arbeitslosenunterstützung akzeptiert. Die Arbeitgeberbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit dem Formular “Arbeitsbescheinigung – Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, das vom ehemaligen Arbeitgeber für die Beantragung einer U1-Bescheinigung auszufüllen ist (betrifft nur Grenzgänger, die ihre Arbeit in Luxemburg verloren haben).

Dauer des Leistungsbezugs

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist davon abhängig, wie lange der Arbeitslose, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, während der 12-monatigen Referenzperiode beschäftigt gewesen war. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 12 Monate.

Beispiel:

Wenn Sie in den 12 Monaten vor dem Tag Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM sechs Monate und 20 Tage gearbeitet haben, erhalten Sie das Arbeitslosengeld für eine Dauer von sieben Monaten.

Unter Umständen ist es möglich, bei der Arbeitslosengeldstelle der ADEM einen Antrag auf Verlängerung der Bezugsdauer zu stellen:

  • Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind und länger als 30 Jahre gearbeitet haben: + 12 Monate;
  • Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind und länger als 25 Jahre gearbeitet haben: + 9 Monate;
  • Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind und länger als 20 Jahre gearbeitet haben: + 6 Monate;
  • schwer zu vermittelnde Arbeitslose (insbesondere wenn älter als 55 Jahre): + 6 Monate;
  • •Arbeitslose, die an Praktika, Kursen oder gemeinnützigen Arbeiten teilgenommen haben: + 6 Monate.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen entspricht 80% Ihres Bruttogehaltes, das Sie in den letzten drei Monaten vor Ihrer Arbeitslosigkeit durchschnittlich erhalten haben. Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes ist auf das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns beschränkt. Diese Obergrenze wird jedoch nach und nach reduziert, je länger das Arbeitslosengeld bezogen wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bemessungsperiode von drei Monaten auf sechs Monate ausgedehnt werden und der Leistungssatz auf 85% angehoben werden, wenn z.B. unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind.

Ende des Leistungsanspruchs

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet:

  • wenn die für die Zahlungsdauer vorgesehenen Fristen erreicht sind;
    • wenn eine oder mehrere Bedingungen für die Bewilligung nicht mehr gegeben sind;
    • wenn Sie die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht haben;
      • im Falle einer nicht gerechtfertigten Ablehnung eines angemessenen Arbeitsplatzes;
      • im Falle einer nicht gerechtfertigten Weigerung, an von der ADEM vorgeschriebenen Praktika, Kursen oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen;
    • wenn Sie keine genügende Eigeninitiative aufbringen, um nach einer angemessenen Beschäftigung zu suchen.

Ihre Rechte und Pflichten

Als Empfänger von Arbeitslosengeld verpflichten Sie sich:

  • alle Termine mit Ihrem persönlichen Berater bei der ADEM wahrzunehmen und sich mindestens einmal pro Monat bei der ADEM zu melden, falls kein Beratungstermin vereinbart wurde
  • Ihren ADEM-Berater unverzüglich über Änderungen ihrer persönlichen Lage zu unterrichten

Für den Fall, dass Empfänger von Arbeitslosengeld ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die ADEM Sanktionen aussprechen, die von einer siebentägigen Sperre bis hin zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeldes reichen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Contact Center der ADEM unter Tel. (+352) 247 88888

Zum letzten Mal aktualisiert am