Informationsveranstaltunge
Für Personen, die eine Anerkennung als Arbeitnehmer mit Behinderung in Erwägung ziehen, organisiert die ADEM spezielle Informationsveranstaltungen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist freiwillig. Die Infoveranstaltungen bieten wichtige Informationen über die Rechte und Pflichten, die mit der Anerkennung verbunden sind.
Ziel der Informationsveranstaltungen ist es, detaillierte Erklärungen zum Verfahren zur Erlangung der Anerkennung als Arbeitnehmer mit Behinderung sowie Informationen über die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu geben.
Die ADEM hält es für unerlässlich, dass Sie über diese Informationen verfügen, um eine abgewogene und selbstbestimmte Entscheidung vor der Antragstellung treffen zu können.
Die etwa zweistündigen Informationsveranstaltungen finden im Hauptsitz der ADEM statt. Die Adresse ist:
19, Rue de Bitbourg
L-1273 Luxembourg-Hamm, 3. Stock
Die Veranstaltungen werden regelmäßig in französischer, deutscher und/oder luxemburgischer Sprache abgehalten und stehen allen interessierten Personen offen.
Bei Bedarf können sich die Teilnehmer von einer Vertrauensperson ihrer Wahl (gesetzlicher Vertreter, Betreuer, Übersetzer etc.) begleiten lassen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, muss die Anwesenheit eines Begleiters im Voraus mitgeteilt werden.
Zur Anmeldung an der Infoveranstaltung klicken Sie bitte auf das untenstehende Symbol „ANMELDUNG“ und füllen das Anmeldeformular aus.
Achtung: Eine persönliche und aktive E-Mail-Adresse ist erforderlich!
Sie können sich auch für die Infoveranstaltung anmelden, indem Sie eine E-Mail: comed@adem.etat.lu an das Sekretariat der Medizinischen Kommission senden oder das Contact Center der ADEM anrufen (+352) 247-88888
Zielgruppe
Alle Menschen mit Behinderungen der folgenden Personengruppen können den Status als Arbeitnehmer mit Behinderung beantragen:
- Arbeitnehmer, die bei einem in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen beschäftigt sind,
- Selbstständige, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Luxemburg angemeldet haben,
- Arbeitsuchende, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.
Voraussetzungen
Wenn Sie derzeit nicht arbeiten:
Sie können die Anerkennung als Arbeitnehmer mit Behinderung beantragen, wenn Sie
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- als arbeitsfähig auf dem regulären Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstätte anerkannt sind
- die Bedingungen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg erfüllen
- eine Arbeitsbeeinträchtigung von mindestens 30 Prozent aufweisen
- in Luxemburg gemeldet und wohnhaft sind und ggf. eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung besitzen
- einen stabilen Gesundheitszustand haben (nicht längerfristig krank sind und keinen Antrag auf Invalidität gestellt haben)
Sollte ihr Gesundheitszustand nicht ausreichend stabil sein, kann eine vorübergehende Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer erfolgen.
Wenn Sie derzeit arbeiten
Sie können die den Status als Arbeitnehmer mit Behinderung beantragen, wenn Sie
- als arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstätte anerkannt sind
- eine Arbeitsbeeinträchtigung von mindestens 30 Prozent aufweisen
- einen stabilen Gesundheitszustand haben (nicht längerfristig krank sind und keinen Antrag auf Invalidität gestellt haben)
Sollte ihr Gesundheitszustand nicht ausreichend stabil sein, kann eine vorübergehende Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer erfolgen.
Beantragung
Wenn Sie derzeit nicht arbeiten:
Setzen Sie sich mit dem Sekretariat der Medizinischen Kommission der ADEM in Verbindung, um das Antragsformular zur Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer zu erhalten.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Antragsunterlagen an die Medizinische Kommission der ADEM.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein kürzlich ausgestelltes medizinisches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt sowie entsprechende Gutachten von Fachärzten,
- ein Gutachten vom Arbeitsmediziner der ADEM, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind;
- Unterlagen, aus denen Ihre beruflichen Qualifikationen hervorgehen;
- ein Staatsangehörigkeitsnachweis oder eine gleichwertige Bescheinigung;
- ein vom Sozialversicherungszentrum ausgestellter Sozialversicherungsnachweis;
- Belege über die Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters für den Fall, dass sich der Antragsteller gesetzlich vertreten lässt;
- eine Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist und von der zuständigen Kommunalverwaltung Ihres Wohnortes ausgestellt wurde;
- bei Drittstaatsangehörigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, die zur Arbeitsaufnahme oder selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- bei EU-Angehörigen oder Bürgern aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eine Aufenthaltsberechtigung von mehr als drei Monaten, auch für die Familienmitglieder.
Die Medizinische Kommission informiert Sie über die Entscheidung per Einschreiben.
Sollten Sie mit der Entscheidung der Medizinischen Kommission nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des anzufechtenden Beschlusses einen Antrag auf Überprüfung per Einschreiben beim Schiedsgericht der Sozialversicherung einreichen.
Im Falle einer Anerkennung werden Sie automatisch bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet. Ihre Akte wird an den zuständigen Service für Arbeitnehmer mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit der ADEM geschickt, der Sie kontaktieren wird.
Wenn Sie noch nicht bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind, erhalten Sie eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung, bei der Sie mehr die Unterstützungsleistungen der ADEM sowie über die spezifischen Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung erfahren.
Nach ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM werden Sie von den speziell geschulten Beratern vom Service für Arbeitnehmer mit Behinderung betreut.
Die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung prüft, ob die berufliche Wiedereingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstatt erfolgen soll und entscheidet über die entsprechenden Maßnahmen.
Zur Entscheidungsfindung kann die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung sowohl Sie als auch Dritte anhören.
Sollten Sie nicht mit der Entscheidung der Kommission für Orientierung und berufliche Eingliederung einverstanden sein, können Sie innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Überprüfung an die spezielle Überprüfungskommission richten. Dieser Antrag muss per Einschreiben verschickt werden.
Wenn Sie derzeit arbeiten:
Setzen Sie sich mit dem Sekretariat der Medizinischen Kommission der ADEM in Verbindung, um das Antragsformular zur Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer zu erhalten.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Antragsunterlagen an die Medizinische Kommission der ADEM.
Antragsunterlagen:
- ein kürzlich ausgestelltes medizinisches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt sowie entsprechende Gutachten von Fachärzten
- eine Kopie Ihres derzeitigen Arbeitsvertrages
- Unterlagen, aus denen Ihre beruflichen Qualifikationen hervorgehen
- ein Staatsangehörigkeitsnachweis oder eine gleichwertige Bescheinigung;
- ein vom Sozialversicherungszentrum ausgestellter Sozialversicherungsnachweis;
- Belege über die Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters für den Fall, dass sich der Antragsteller gesetzlich vertreten lässt;
- bei Drittstaatsangehörigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, die zur Arbeitsaufnahme oder selbstständigen Tätigkeit berechtigt.
Die medizinische Kommission informiert Sie über die Entscheidung per Einschreiben.
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Behinderung anerkannt sind und aus von Ihnen nicht zu verantwortenden Gründen keine Beschäftigung finden, können Sie das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer beantragen. Ihre Akte wird dann an den Nationalen Solidaritätsfonds weitergeleitet.
Wichtig: Sollte sich ihre Berufsfähigkeit oder Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag gravierend geändert haben, können Sie einen Revisionsantrag direkt bei der Medizinischen Kommission oder der Kommission für Orientierung und berufliche Eingliederung stellen. Der Revisionsantrag kann frühestens sechs Monate nach Zustellung der ersten definitiven Entscheidung gestellt werden.
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Definitionen
- Medizinische Kommission
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Die Medizinische Kommission entscheidet über Ihre Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer. Sie legt den Prozentsatz Ihrer Erwerbsminderung im Vergleich zu einer gesunden Person gleichen Alters fest.
Die Kommission setzt sich zusammen aus : -
- 3 auf dem Gebiet der medizinischen Rehabilitation und Wiedereingliederung spezialisierte Ärzte oder Psychiater;
- 1 Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale);
- 1 Arzt aus dem Gesundheitsministerium.
- Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung
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Die Kommission setzt sich zusammen aus:- 2 Vertreter des Arbeitsministeriums;
- 1 Vertreter der ADEM;
- 1 Arbeitsmediziner;
- 1 auf dem Gebiet Behinderungen spezialisierter Psychologe;
- 1 auf dem Gebiet der technischen Hilfsmittel spezialisierter Ergotherapeut;
- 1 Sozialpädagoge (éducateur gradué);
- 1 Sozialarbeiter.