Warum man sich bei der ADEM arbeitsuchend melden sollte?

Mit Ihrer Arbeitsuchendmeldung haben Sie Zugang zu allen Serviceleistungen, die von der ADEM angeboten werden:

  • Persönliche Unterstützung durch eine Beratungsfachkraft zur Erleichterung Ihrer Arbeitsuche;
  • Zugang zum JobBoard der ADEM, auf dem Sie jederzeit nach Stellenangeboten suchen und online Ihr Interesse an einer freien Stelle bekunden können;
  • Teilnahme an Beschäftigungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die nach Ihren Bedürfnissen ausgerichtet sind;
  • Zugang zu finanziellen Hilfen in Abhängigkeit von Ihrer Ausgangssituation;
  • Nutzung von Computern und Hilfe bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs (CV) durch den Club Emploi
Firwat sech bei der ADEM aschreiwen? (Luxemburgische Sprachversion)

Gut zu wissen

Jeder Arbeitnehmer (gebietsansässig oder nicht), dessen Arbeitsvertrag mittels ordentlicher Kündigung (oder im Rahmen einer Massenentlassung) beendet wurde, kann bei seinem Arbeitgeber Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung beantragen. Voraussetzung ist, dass der gekündigte Arbeitnehmer bei der ADEM (oder bei der zuständigen Arbeitsverwaltung in seinem Wohnsitzland im Falle eines Grenzgängers) arbeitsuchend gemeldet ist.

Die Dauer des Urlaubs, der während der Kündigungsfrist genommen werden muss, darf 6 Werktage nicht überschreiten.

Ihre Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM ist zudem Voraussetzung für den Bezug verschiedener finanziellen Leistungen der ADEM oder anderer Behörden.

Wichtig

REVIS: Neues Verfahren zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von REVIS- Beziehern

Für alle Antragsteller des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS), die unter 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, erfolgt ein „Profiling“ durch die ADEM. Bei diesem Gespräch ermittelt die ADEM anhand eines Fragebogens inwiefern der Antragsteller fähig ist, sich in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern. Auf Grundlage des Profiling wird entschieden, ob intensive Betreuung durch das  ONIS oder eine regelmäßige Betreuung durch die ADEM stattfindet.

Es gibt demnach zwei Möglichkeiten:

  1. Der Antragsteller wird für fähig befunden, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und wird sofort bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet. Um das REVIS weiterhin zu beziehen, muss er bei der Arbeitsagentur gemeldet bleiben und aktiv einen Arbeitsplatz suchen.
  2. Der Antragsteller hat spezifische Bedürfnisse hinsichtlich der sozialen und beruflichen Aktivierung und wird auf der Grundlage einer begründeten Stellungnahme der ADEM zukünftig als REVIS-Empfänger intensiv von dem ONIS betreut.

Die Vermittlung an die ADEM oder das ONIS stellt keine endgültige Entscheidung dar und kann abhängig von der Entwicklung der betreffenden Person noch einmal überprüft werden.

Revis (DE)

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