Meldung einer freien Stelle

Je nach Art der zu besetzenden Stelle muss ein unterschiedliches Formular verwendet werden.

Meldung einer freien Stelle für einen Angestellten

Für die Stellenmeldung stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

  • Stellenmeldung via MyGuichet
    Die Meldung Ihrer freien Stelle kann neuerdings auch über die Online-Plattform „My Guichet“ erfolgen, die Ihnen eine sichere Durchführung Ihrer behördlichen Formalitäten auf elektronischem Weg mittels des LuxTrust-Zertifikats ermöglicht.

    Direkter Zugang zur Stellenmeldung auf MyGuichet « Meldung einer freien Stelle » auf MyGuichet.
  • Stellenmeldung mittels eines PDF-Formulars

Laden Sie das Formular « Meldung einer freien Stelle » als PDF herunter.

Um das PDF-Formular, das online ausfüllbar ist, benutzen zu können, muss Ihr Rechner mindestens über die Version 8.1.3 des d’Adobe Acrobat® Reader® verfügen.

Die neuesten Versionen von Acrobat® Reader® für alle Betriebssysteme (Windows, Mac, usw.) können kostenlos auf der Internetseite von Adobe Systems Incorporated heruntergeladen werden.

Sollten Sie Probleme mit der Anzeige des PDF-Formulars haben, kann es sein, dass die Browsereinstellungen Ihres Computers geändert werden müssen. Befolgen Sie hierzu bitte folgende Anleitungen.

Meldung einer freien Stelle für einen Angestellten mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit

Jeder Arbeitgeber im Privatsektor, der

  • mindestens 25 Mitarbeiter hat, muss mindestens einen Arbeitnehmer mit Behinderung beschäftigen;
  • mindestens 50 Mitarbeiter hat, muss mindestens 2% der Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern mit Behinderung besetzen;
  • mindestens 300 Mitarbeiter hat, muss mindestens 4% der Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern mit Behinderung besetzen.

Wenn ein Arbeitgeber mehr als die vorgeschriebene Mindestzahl an Arbeitsplätzen mit Arbeitnehmern mit Behinderung besetzt hat, erhält er eine Befreiung der Arbeitgeberkosten an der Sozialversicherung. Diese Kosten werden vom Staat übernommen.

 

Laden Sie das PDF-Formular „Meldung einer freien Stelle für den öffentlichen Sektor (in frz.)“ herunter.

Laden Sie das PDF-Formular „Meldung einer freien Stelle für den Privatsektor“ herunter.

Meldung einer freien Stelle für einen jungen Berufseinsteiger

Gleiches Verfahren wie bei der Stellenmeldung für einen Angestellten (siehe oben);

Einstellung eines Mitarbeiters, der aus einem Drittstaat (nicht EU, EWR) kommt

  1. Melden Sie die freie Stelle der ADEM (vgl. Stellenmeldung für einen Angestellten)
  2. Sollte Ihnen die ADEM innerhalb von drei Wochen keinen geeigneten Bewerber vorschlagen, können Sie bei der ADEM – Service für ausländische Arbeitskräfte – per E-Mail (info@adem.etat.lu) oder postalisch einen Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats beantragen, das Sie zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen berechtigt.
    Das Zertifikat wird innerhalb von fünf Werktagen ausgestellt und Ihnen postalisch übermittelt.

Gültigkeit des Stellenangebotes

Ihre Stellenmeldung ist in der Regel zwei Monate lang gültig. Während dieser Zeit kann die ADEM Ihnen ausgewählte Bewerber vorschlagen. Nach Ablauf der zwei Monate wird die Stellenmeldung automatisch geschlossen, es sei denn, Sie bitten um eine entsprechende Verlängerung.

Sollte die gemeldete Stelle zwischenzeitlich besetzt worden sein, informieren Sie bitte die ADEM, damit sie ihre interne Datenbank der verfügbaren Stellen entsprechend aktualisieren kann.

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