Witterungsbedingte Arbeitslosigkeit (Schlechtwettergeld)

Was wird gefördert?

Zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen können Unternehmen eine teilweise Erstattung der üblicherweise an die Mitarbeiter geleisteten Gehaltszahlungen erhalten.

Wer kann die Förderung erhalten?

Unternehmen aus dem Hoch- und Tiefbau sowie aus angeschlossenen Handwerksbranchen, die üblicherweise auf Baustellen tätig sind, können in den Zeiten, in denen der Arbeitsort witterungsbedingt nicht zugänglich oder die Ausführung der Arbeiten unmöglich oder gefährlich ist (d. h. bei Regen, Kälte, Schnee, Frost, Tauwetter oder außergewöhnlicher Hitze), Schlechtwettergeld beantragen.

Unternehmen dieser Branchen können das Schlechtwettergeld für alle Angestellten und Lehrlinge beantragen, die entweder auf einer Baustelle in Luxemburg oder im grenznahen Ausland (max. 50 km von Luxemburg entfernt) beschäftigt sind.

Förderbedingungen

  • Das Unternehmen muss in Luxemburg niedergelassen sein, eine von der zuständigen Behörde erteilte Niederlassungsgenehmigung besitzen, im Baugewerbe oder in einem angeschlossenen Handwerk tätig sein und gewöhnlich auf Baustellen tätig sein;
  • außerstande sein, das beschäftigungslose Personal zeitweilig in andere Unternehmen und Werke oder auf andere Baustellen zu entsenden;
  • Der Arbeitgeber muss die ADEM spätestens am Werktag nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit über die witterungsbedingte Arbeitslosigkeit in Kenntnis setzen.

Förderhöhe und Dauer

Während der witterungsbedingten Arbeitsausfälle erstattet der Staat dem Arbeitgeber 80% des durchschnittlichen Stundenlohns (brutto), den der betroffene Mitarbeiter in den letzten drei Monaten vor der witterungsbedingten Kurzarbeit erhalten hat. Die Erstattung des Schlechtwettergeldes erfolgt nach der 17. Ausfallstunde eines Monats.

Die Höhe des Schlechtwettergeldes ist begrenzt auf 250% des stündlichen sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

Der Staat übernimmt höchstens 350 Arbeitsstunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

Bei extremer Witterung kann diese Obergrenze auf Beschluss der Regierung auf bis zu 500 Arbeitsstunden erhöht werden.

Antragsverfahren

Am Monatsende: Senden Sie eine Meldung über die Gründe der witterungsbedingten Kurzarbeit und die Anzahl der Ausfalltage an die ADEM (Servicebereich Erhalt von Arbeitsplätzen). Senden Sie eine Meldung über die Gründe der witterungsbedingten Kurzarbeit und die Anzahl der Ausfalltage an die ADEM (Servicebereich Erhalt von Arbeitsplätzen).

Am Anfang des auf die witterungsbedingte Kurzarbeit folgenden Monats: Reichen Sie eine Forderungsmeldung für die Auszahlung des Schlechtwettergeldes bei der ADEM ein (Servicebereich Erhalt von Arbeitsplätzen).

Die Forderungsanmeldung, zusammen mit den unten genannten Dokumenten, muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Monat, in dem die Arbeitslosigkeit aufgetreten ist, bei der ADEM eingereicht werden, andernfalls droht der Verfall.

Kontaktieren Sie den Service für Finanzhilfen für Arbeitgeber der ADEM.

Zum letzten Mal aktualisiert am