Ausbildungszuschuss

Ein Ausbildungsbetrieb, der einen Auszubildenden auf Basis eines Lehrlingsvertrags einstellt, kann einen Ausbildungszuschuss beantragen.

Der Ausbildungszuschuss beinhaltet folgende Elemente:

  1. Rückerstattung von 27% bzw. 40% (abhängig von der Art der Ausbildung) der an den Lehrling gezahlten Ausbildungsvergütung;
  2. Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungskosten bezogen auf die Ausbildungsvergütung, die nach großherzoglicher Verordnung gezahlt wird.

Beantragung

Zwischen November und Juni eines jeden Kalenderjahres können Arbeitgeber, die einen oder mehrere Auszubildende während des letzten Ausbildungsjahres beschäftigt haben, das Antragsformular für den Ausbildungszuschuss auf dem Portail de l'emploi (Rubrik Formulare) herunterladen.

Der ausgefüllte Antrag muss bis spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres, das auf das Ausbildungsjahr folgt, bei der ADEM-Berufsberatung eingereicht werden.

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