Ministerium für Arbeit

Die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums für Arbeit sind festgelegt im großherzoglichen Erlass über die Konstitution der Ministerien.

Die Zuständigkeiten des Ministeriums lassen sich in drei unterschiedliche Politikfelder unterteilen :

Das Ministerium definiert die strategischen Ziele in diesen Feldern und koordiniert ihre Umsetzung.

Dem Ministerium unterstehen folgende drei Verwaltungen: die Arbeitsagentur, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, sowie die Hochschule für Arbeit und Soziales.

Georges Mischo
Minister für Arbeit

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