Grenzgänger

Sie wohnen im benachbarten Ausland und arbeiten in Luxemburg? Auf den nachstehenden Internetseiten erfahren Sie, was zu beachten ist:

Sozialversicherung und Gesundheitswesen:

Jede Person, die einer vergüteten beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht und muss sich bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anmelden. Innerhalb von acht Tagen nach Dienstantritt meldet der Arbeitgeber den Angestellten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) an. Der Arbeitnehmer erhält automatisch einen Sozialversicherungsausweis. Selbstständige, die im Rahmen eines Betriebs in eigenem Namen einer Tätigkeit nachgehen, müssen sich bei der CCSS als Selbstständige anmelden.

Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten können sich ebenfalls bei einer Krankenkasse an ihrem Wohnsitzort anmelden, um in den Genuss der Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen in ihrem Wohnsitzland zu gelangen.

Nähere Informationen rund um die Themen Sozialversicherung und Gesundheitswesen in Luxemburg finden Sie

Als Grenzgänger Steuern zahlen

Bei der Besteuerung gilt das sogenannte Tätigkeitsortprinzip, d.h. das Besteuerungsrecht hat der Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt. Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sind demnach in Luxemburg steuerpflichtig. Die Steuern werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers an das luxemburgische Finanzamt abgeführt.

Eine Einkommenssteuererklärung in Luxemburg müssen Grenzgänger nur unter bestimmten Bedingungen abgeben. Dabei kann es lohnenswert sein, über eine Beantragung auf Gleichstellung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen nachzudenken.

Eine Steuererklärungspflicht im Wohnsitzland kann allerdings bestehen, wenn der Grenzgänger oder sein Ehepartner inländische Einkünfte haben.

 

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