Grenzüberschreitende Ausbildung

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Bei der grenzüberschreitenden Ausbildung handelt es sich um eine duale berufliche Ausbildung, bei der der praktische Teil in einem Unternehmen in Luxemburg und der schulische Teil in einer Berufsschule im angrenzenden Ausland absolviert wird.
Die grenzüberschreitende Ausbildung ist nur in den Berufen möglich, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.

 

Wie bewirbt man sich für eine grenzüberschreitende Ausbildung ?

 

Wenn Sie eine grenzüberschreitende Ausbildung machen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle) beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einreichen. Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name, Vorname und Adresse des Auszubildenden
  • Name und Adresse des zukünftigen Ausbildungsbetriebes
  • Name und Adresse der Berufsschule im angrenzenden Ausland
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • Ausbildungsprogramm
  • Kopie der Schulzeugnisse von der letzten Klasse vor Eintritt in die Lehre

Die Berufsberatung der ADEM und die zuständigen Berufskammern teilen der Abteilung für Berufsausbildung beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ihre Einschätzung mit.

Ansonsten ist das Bewerbungsverfahren identisch mit dem der Erstausbildung, beziehungsweise der Erwachsenenausbildung.

Bewerber sollten zwischen April und Oktober bei der Berufsberatung der ADEM vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationale Identifikationsnummer (matricule)
    Die Beantragung der nationalen Identifikationsnummer erfolgt beim Sozialversicherungszentrum (Centre Commun de la Sécurité Sociale) durch den Ausbildungsbetrieb
  • Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend

Wichtig: Die Ausbildungsverträge können zwischen dem 16. Juli und dem 1. November eines Jahres abgeschlossen werden.

 

Welche Ausbildungsvergütungen werden im Rahmen der grenzüberschreitenden Ausbildung gezahlt?

 

Während der Ausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling eine Ausbildungsvergütung, die gesetzlich festgelegt ist. 

Bei erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsjahres wird eine Ausbildungsprämie gezahlt, die sich auf 130 € (CCP) beziehungsweise 150 € (DAP, DT und grenzüberschreitende Ausbildung) pro Ausbildungsmonat beläuft.

Die Formulare zur Beantragung der Ausbildungsprämie werden dem Lehrling von der Berufsberatung der ADEM zugeschickt.

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