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  1. Arbeitgeber müssen die detaillierte Abrechnung (décompte) innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ende des Monats, in dem die Kurzarbeit eingetreten ist, einreichen. Für Kurzarbeit im Monat März 2020 musss die die detaillierte Abrechnung demnach bis spätestens zum 30. Juni 2020 abgegeben werden.

  2. Zur Eindämmung der Risiken einer Ansteckung mit dem Covid-19 Coronavirus bleibt die ADEM zwischen dem 28. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 geöffnet, wird aber ihre Funktionsweise der aktuellen Situation anpassen.

  3. Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft

    Das Konjunkturkomitee unter Vorsitz des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Dan Kersch, und des Wirtschaftsministers, Franz Fayot, hat sich auf ein Verfahren zur Bearbeitung der Abrechungen für die Kurzarbeit in den Monaten Juli bis Dezember 2020 geeinigt.

  4. Zum 30. September 2020 waren 17.875 gebietsansässige Arbeitsuchende bei der ADEM gemeldet. Die vom STATEC berechnete saisonbereinigte Arbeitslosenquote liegt im September 2020 bei 6,3%. Im April 2020 betrug sie noch 7%.

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