Grenzgänger aus Frankreich und Belgien: Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Wegen des eingeschränkten Betriebs der Postdienste haben Versicherte mit Wohnsitz in Frankreich und Belgien die Möglichkeit, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausnahmsweise per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: saisieCIT.cns@secu.lu.

Zur Erinnerung: Für die Annahme der Bescheinigung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie muss die luxemburgische Identifikationsnummer (matricule) enthalten.
  • Sie muss von einem Arzt ausgestellt sein und Folgendes enthalten:
    • Name und Vorname des Arztes;
    • Datum der Ausstellung der Bescheinigung;
    • Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit;
    • Datum des Endes der Arbeitsunfähigkeit;
    • Diagnose.

Die Bescheinigung muss digitalisiert (gescannt) sein. Fotos werden nicht angenommen.

Per E-Mail übermittelte Bescheinigungen müssen nicht mehr per Post versandt werden.

Ist die Bescheinigung in einer anderen Sprache als Französisch, Englisch oder Deutsch verfasst, muss eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beigefügt werden.

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