Damit Berufspendlern bei Grenzkontrollen die Einreise nach Luxemburg vereinfacht gestattet wird, wurde von der luxemburgischen Regierung eine Bescheinigung erstellt, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachzuweisen.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Belgien und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage. Gegen Vorzeigen des Formulars sind Berufspendler mit Wohnsitz in Belgien somit von Beschränkungen von Grenzübergängen zwischen Belgien und Luxemburg befreit.
Dieses Formular ist auf gouvernement.lu erhältlich und muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.