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Beantragung von Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus: spezielles Antragsformular verfügbar
Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit unter den Folgen des Coronavirus leidet, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzarbeit beantragen, um Entlassungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Kurzarbeitgeld kann gezahlt werden für Mitarbeiter, die
- keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung haben;
- nicht mehr in Vollzeit oder gar nicht mehr beschäftigt werden können, weil
- Lieferanten aufgrund des Coronavirus nicht die erforderlichen Rohstoffe bereitstellen können; oder
- aufgrund des Coronavirus ein deutlicher Rückgang der Kunden zu verzeichnen ist; oder
- Ihr Unternehmen aufgrund von externem Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht über das erforderliche Personal verfügt.
Im Falle einer Bwilligung kann der Beschäftigungsfonds 80% des normanlen Gehalts (gedeckelt auf 250% des sozialen Mindestlohns für nichtqualifizierte Arbeitnehmer) während 1.022 Stunden pro Mitarbeiter übernehmen.
Für die Beantragung von Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus hat das Wirtschaftsministerium ein spezielles Antragsforumular zur Verfügung gestellt, das Sie hier finden können.