Fristen und Verfahren für Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt (COVID-19)

Die ADEM informiert Unternehmen, dass die folgenden Fristen und Verfahren für Anträge auf Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt Covid-19 festgelegt wurden.

  • Anträge für den Monat Mai müssen vor dem 31. Mai 2020 über MyGuichet eingereicht werden.
  • Für Anträge im Juni und im Hinblick auf eine allmähliche Rückkehr zur Normalität wird die Frist ebenfalls auf den 31. Mai 2020 festgelegt. Nur Unternehmen, die ihre Tätigkeit seit dem 11. Mai 2020 nicht wieder aufnehmen durften, erhalten weiterhin Vorauszahlungen für Juni. Alle anderen Unternehmen erhalten die Erstattung des Kurzarbeitergeldes nach Einreichung der Abrechnung nach Ende des Monats Juni. Anträge und Abrechnungen müssen über MyGuichet eingereicht werden.

In Anbetracht der aktuellen Situation können Anträge auf Kurzarbeit für Fälle höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise für die Monate Mai und Juni ausnahmsweise bis zum 15. Juni 2020 eingereicht werden.

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