Kurzarbeit im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung: Ablauf der Einreichungsfrist für Anträge für den Monat Oktober

Unternehmen, die während der wirtschaftlichen Erholung Kurzarbeit in Anspruch nehmen wollen, müssen jeden Monat einen neuen Antrag stellen.

Das Unternehmen oder dessen Bevollmächtigter (z. B. ein Treuhänder) muss den Antrag über seinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu stellen.

Für den Monat Oktober 2020 müssen die Anträge spätestens am 12. September 2020 über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Hinweis: Anträge für die Monate November und Dezember sind – ebenfalls über MyGuichet.lu – spätestens am 12. Tag des Monats einzureichen, der dem beantragten Kurzarbeitszeitraum vorausgeht. Die Kurzarbeit kann keinesfalls rückwirkend gewährt werden.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung finden Sie in unserem Informationstext sowie in den FAQ auf unserer Website oder auf Guichet.lu.

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