Medizinische Neubewertung

Solange Ihre Erwerbsminderung nicht endgültig ist, überprüft der zuständige Arbeitsmediziner mindestens alle zwei Jahre Ihren Gesundheitszustand.

Wenn der zuständige Arbeitsmediziner im Rahmen der medizinischen Neubewertung feststellt, dass Sie die erforderliche Arbeitsfähigkeit wiedererlangt haben, um die Tätigkeiten, die Sie vor der Entscheidung auf berufliche Wiedereingliederung ausgeübt haben, wieder durchzuführen, schaltet er die Gemischte Kommission (Commission mixte) ein. Diese entscheidet darüber, Ihr Statut aufzuheben und die Zahlungen des Lohnausgleichs (indemnité compensatoire) oder der beruflichen Übergangsvergütung (indemnité professionnelle d'attente) einzustellen. Diese Entscheidung tritt erst nach einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Mitteilung in Kraft.

Sollten Sie sich der medizinischen Neubewertung entziehen, müssen Sie damit rechnen, dass die Gemischte Kommission die Einstellung der Zahlungen, die Sie im Rahmen Ihrer Wiedereingliederung erhalten, veranlasst.

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