Jede Person, die aufgrund der Entscheidung der Gemischten Kommission (Commission mixte) nach dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung hat, erhält den Status einer Person in beruflicher Wiedereingliederung.
Um den Status aufrecht zu halten, müssen Sie bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein, dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und an den regelmäßigen Beratungsgesprächen bei der ADEM sowie an den von der ADEM angebotenen Beschäftigungsmaßnahmen und Schulungen teilnehmen.
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, garantiert Ihnen der Status die Wahrung Ihrer Rechte, die Ihnen aufgrund der Entscheidung zur außerbetrieblichen Wiedereingliederung zustehen. Sie behalten Ihre Rechte solange, bis Sie die gesundheitliche Eignung wiedererlangt haben, die Sie benötigen, um die letzte Stelle vor Ihrer beruflichen Wiedereingliederung erneut ausüben zu können.
Sollten Sie im Rahmen der außerbetrieblichen Wiedereingliederung eine Arbeit finden und danach unverschuldet arbeitslos werden, können Sie Ihren Status reaktivieren, indem Sie sich innerhalb von 20 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der ADEM arbeitsuchend melden.