Kurzarbeit während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung

Um die von der COVID-19-Krise betroffenen Unternehmen und ihre Arbeitnehmer weiterhin zu unterstützen, gelten bis zum 30. Juni 2021 Sonderregelungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Diese Regelungen, die während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung für alle von der Pandemie betroffenen Unternehmen gelten, tragen allerdings der Tatsache Rechnung, dass bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige stärker betroffen sind als andere.

Die Anwendungsmodalitäten für die ersten 6 Monate des Jahres 2021 sind in 2 getrennte Zeiträume von jeweils 3 Monaten aufgeteilt, was auf der Annahme beruht, dass sich die Gesundheitslage bis zum 1. April 2021 verbessern wird. Diese Zeiträume laufen:

  1. vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 und;
  2. vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021.

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