Die Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines - ITM) ist zuständig für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz in Luxemburg. Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist die Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Die Gewerbeaufsicht ist unter anderem zuständig für die:
- Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und Tarifverträge in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs (Bestimmungen zur Arbeitszeitdauer, zu Vergütungen, zur Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie weiterer verwandter Themen) zu gewährleisten;
- Bereitstellung von rechtlichen und technischen Informationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Ausübung ihre Tätigkeiten benötigen;
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
- Erfassung gesetzlicher Verstöße im Zuständigkeitsbereich der ITM und Information der zuständigen Stellen und der Staatsanwaltschaft;
- Meldung von Mängeln und Missbrauchsfällen, die nicht explizit durch bestehende Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind, an die zuständigen Ministerien.
Nützliche Informationen
Als Berater und Dienstleister für Unternehmen und Arbeitnehmer hat die ITM ein Help Center eingerichtet.
Das Help Center der Gewerbeaufsicht (ITM) nimmt Ihre Anfragen telefonisch (+352) 247 76 100 oder elektronisch (contact@itm.etat.lu) entgegen. Das Help Center der Gewerbeaufsicht (ITM) ist die erste Anlaufstelle für Ihre Fragen rund um die Themen Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitsrecht. An das Help Center der Gewerbeaufsicht können sich sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer wenden.