Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft

Die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft sind festgelegt im großherzoglichen Erlass vom 5. Dezember 2018 über die Konstitution der Ministerien.

Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft ist zuständig für zwei unterschiedliche Politikbereiche:

  • Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung
  • Arbeitsrecht und Berufsbeziehungen

Das Ministerium definiert die Politikgestaltung in den oben genannten Bereichen und kooridniert die Arbeiten. In diesem Ministerium werden ebenfalls die entsprechenden Gesetze und Verordnungen konzipiert und ausgearbeitet.

Der Minister ist zuständig für die Umsetzung der Arbeits- und Beschäftigungspolitik und den daraus resultierenden Maßnahmen.

 

 

©sip/Yves Kortum

Georges Engel,
Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft

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