Als selbstständige Arbeit (freiberufliche, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit) gilt jede Tätigkeit, die nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis durchgeführt wird.
Der Selbstständige unterscheidet sich von einem Unternehmen und unterliegt besonderen sozial- und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.