Als selbstständige Arbeit (freiberufliche, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit) gilt jede Tätigkeit, die nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis durchgeführt wird.
Der Selbstständige unterscheidet sich von einem Unternehmen und unterliegt besonderen sozial- und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Anmeldung als Selbstständiger
Jeder, der in Luxemburg eine unternehmerische Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt oder freiberuflich tätig ist, muss sich als selbstständig Beschäftigter anmelden.
Lesen
Niederlassungsgenehmigung
Einzelpersonen oder Gesellschaften, die eine kaufmännische oder handwerkliche Tätigkeit ausüben möchten, benötigen eine Niederlassungsgenehmigung.
Lesen
Unternehmensgründung
Sie möchten sich selbstständig machen und Ihr eigenes Unternehmen gründen? In Luxemburg gibt es eine Reihe an kompetenten Informations- und Anlaufstellen, die Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen.
Lesen