Ausländische Arbeitnehmer wie Grenzgänger, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten oder Angehörige aus Drittstaaten haben unter gewissen Voraussetzungen Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt.
EU-Bürger
Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines gleichgestellten Staates genießt Freizügigkeit. Das bedeutete, dass er in jedem Land der EU wohnen und arbeiten kann.
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Grenzgänger
Es gibt es viele Dinge zu beachten, wenn man den beruflichen Schritt über die Grenze hinaus wagen möchte. In dieser Rubrik erhalten Sie Zugang zu weiterführenden Informationsportalen.
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Angehörige aus Drittstaaten
Zur Arbeitsaufnahme in Luxemburg benötigen Bürger aus Drittstaaten eine Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Aufenthaltstitel.
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