Einstellung eines Mitarbeiters, der aus einem Drittstaat (nicht EU, EWR) kommt
Bevor Sie einen Drittstaatsangehörigen (weder Angehörige eines EU-Mitgliedstaats, oder eines der EU gleichgestellten Staates – Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, noch britische Staatsbürger, die unter das Austrittsabkommen fallen) einstellen können, müssen Sie ein Zertifikat bei der ADEM beantragen, das Sie zur Einstellung einer Person Ihrer Wahl berechtigt.
Hierfür müssen Sie zuvor Ihre freie Stelle bei der ADEM gemeldet haben.
Sie können Ihre freie Stelle online über MyGuichet melden oder die hierfür vorgesehenen Formulare benutzen, die Sie auf Guichet.lu oder dem Beschäftigungsportal adem.lu finden.
Ihr Stellenangebot ist zwei Monate lang aktiv und gültig (außer Sie möchten das Angebot vorzeitig schließen)
Nach Ablauf dieser Frist wird das Stellenangebot automatisch geschlossen, es sei denn, Sie bitten die ADEM um eine Verlängerung.
Beantragung des Zertifikats
- Sie können das Zertifikat zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen direkt während der Meldung Ihrer freien Stellen beantragen
- Sie können das Zertifikat auch später während der gesamten Gültigkeit des Stellenangebots beantragen. Hierzu kontaktieren Sie bitte die Abteilung „Drittstaatsangehörige“ der ADEM per E-Mail (info@adem.etat.lu). Für Stellenangebote, die bereits geschlossen sind, werden keine Zertifikate erteilt.
Eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag auf Zertifikatserteilung wird Ihnen innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage zugesandt.
Für die Erlangung eines Zertifikats gibt es zwei mögliche Fälle:
Fall 1 : Beantragung eines Zertifikats für einen Beruf, in dem ein starker Arbeitskräftemangel herrscht
Wenn sich die gemeldete Stelle auf einen Beruf bezieht, der auf der Liste der Berufe mit starkem Arbeitskräftemangel aufgeführt ist, wird Ihnen das Zertifikat innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Empfangsbestätigung Ihres Antrags ausgestellt.
Fall 2 : Beantragung eines Zertifikats für einen Beruf, in dem kein starker Mangel an Arbeitskräften herrscht
Wenn sich die gemeldete Stellen nicht auf der Liste der Berufe mit starkem Arbeitskräftemangel befindet, hat die ADEM sieben Werktage (ab Eingang des Zertifikatsantrag) Zeit, um zu prüfen, ob eine arbeitsuchende Person für die gemeldete Stelle zur Verfügung steht, bevor sie gegebenenfalls das Zertifikat ausstellt.
Nach Ablauf dieser Frist, sind zwei Szenarien möglich:
- Die ADEM stellt fest, dass keine geeignete arbeitsuchende Person vermittelt werden kann
- das Zertifikat wird Ihnen innerhalb von fünf Werktage ausgestellt,
- Die ADEM stellt fest, dass eine (oder mehrere) arbeitsuchende Person zur Vermittlung vorgeschlagen werden kann
- die ADEM hat weitere 15 Werktage Zeit, um Ihnen Arbeitsuchende vorzuschlagen, die dem gesuchten Profil entsprechen.
Nach Zusendung des letzten Vermittlungsvorschlags (assignation) wird Ihnen die ADEM mitteilen, dass Sie einen Monat Zeit haben, um Feedback zu den vorgeschlagenen Arbeitsuchenden zu geben.
- Wenn Sie die Verpflichtung erfüllt haben und fristgerecht eine Erklärung für die Ablehnung der arbeitsuchenden Person abgegeben haben und die ADEM nach Ablauf dieses neuen Zeitraums feststellt, dass sie keine weitere arbeitsuchende Person vorschlagen kann, die das erforderliche Profil für die gemeldete Stelle erfüllt, wird Ihnen das Zertifikat innerhalb von zehn Werktagen ausgestellt.
- Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder wenn die ADEM feststellt, dass eine arbeitsuchend Person, die das erforderliche Profil für die gemeldete Stelle erfüllt, vorgeschlagen wurde, wird sie Ihren Zertifikatsantrag innerhalb von zehn Arbeitstagen ablehnen.
Wichtig: Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt drei Monate und kann nicht verlängert werden.