Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Entlassung durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus einem anderen Grund als wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlässt, muss ihm eine bestimmte Kündigungsfrist sowie, im Falle einer Betriebszugehörigkeit von fünf oder mehr Dienstjahren, eine Abfindung gewähren.

Zählt ein Unternehmen mehr als 150 Beschäftigte, muss der Kündigung ein Vorgespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer vorangehen.

Zählt ein Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer, muss zudem der Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture) über jede aus nicht personenbedingten Gründen vorgenommene Entlassung informiert werden.

Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen (Beschäftigungsdauer ≤ 5 Jahre: 2 Monate; Beschäftigungsdauer zwischen 5 und 10 Jahren: 4 Monate; Beschäftigungsdauer ≥ 10 Jahre: 6 Monate).

Der Arbeitnehmer kann auch wegen schwerwiegender Verfehlung fristlos entlassen werden (außerordentliche Kündigung), wenn «Gründe oder Verfehlungen vorliegen, die einen sofortigen und endgültigen Abbruch der Arbeitsbeziehungen erforderlich machen». In diesem Fall muss im Kündigungsschreiben der genaue Grund benannt werden.

Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag müssen eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Dies gilt nicht bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer aufgrund einer schwerwiegende Verfehlung seitens des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag können nach Ablauf der möglicherweise vereinbarten Probezeit nur im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers kündigen.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann seinen unbefristetn Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung einer bestimmten Kündigungsfrist kündigen. Senden Sie das Kündiungsschreiben am besten per Einschreiben oder lassen Sie sich den Erhalt von ihrem Arbeitgeber quittieren.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung beträgt die Kündigungsfrist je nach Beschäftigungsdauer ein bis drei Monate.

Alle Arbeitnehmer haben unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet) oder von ihrem Tätigkeitssektor (öffentlich/privat) die Möglichkeit, im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens ihres Arbeitgebers fristlos zu kündigen.

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