Eine berufliche Wiedereingliederung vornehmen

Die berufliche Wiedereingliederung richtet sich an Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer Behinderung oder wegen Verschleißerscheinungen ihre bisherige Beschäftigung nicht mehr ausüben können, ohne Anspruch auf eine Invalidenrente zu haben.

Zwei Formen der beruflichen Wiedereingliederung sind möglich:

  • Die interne berufliche Wiedereingliederung erfolgt innerhalb desselben Unternehmens nach einer Phase der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer kann einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung zugewiesen werden, die an seine verbleibenden Fähigkeiten angepasst ist.
  • Ist eine interne berufliche Wiedereingliederung nicht möglich, kann der Arbeitnehmer eine externe berufliche Wiedereingliederung erhalten. Ziel ist es, seine Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.

  Personen in beruflicher Wiedereingliederung können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen und Maßnahmen sowie eine individuelle Betreuung durch die ADEM in Anspruch nehmen, um ihre berufliche Wiedereingliederung zu erleichtern.

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