Die berufliche Wiedereingliederung ist gedacht für Arbeitnehmer, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen, Verletzung oder Verschleißerscheinungen nicht mehr ihre bisherige Arbeit ausüben können ohne jedoch unter die Invalidenrente zu fallen.
Man unterscheidet zwei Formen der beruflichen Wiedereingliederung
- Ziel der innerbetrieblichen Wiedereingliederung ist die Vereinfachung der beruflichen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens nach einer Periode der Arbeitsunfähigkeit. Dem Arbeitnehmer kann ein andere Arbeitsplatz oder einer andere Arbeitsregelung im bisherigen Unternehmen zugewiesen werden.
- Sollte eine betriebsinterne Wiedereingliederung nicht möglich sein, wird dem Arbeitnehmer eine außerbetriebliche Wiedereingliederung angeboten, damit er weiterhin am Arbeitsmarkt teilnehmen kann. Die außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung hat zum Ziel, die berufliche Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber zu ermöglichen.
Durch Bewilligung einer berufichen Wiedereingliederung haben Sie die Möglichkeit verschiedene finanzielle Hilfen und Beschäftigungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig erhalten Sie von der ADEM maßgeschneiderte Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
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