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Skills-Plang
Was ist der Skills-Plang?
Der Skills-Plang (Plan zur vorausschauenden Gestaltung von Beschäftigung und Kompetenzen) ist eine neue finanzielle Unterstützung des Arbeitsministeriums und der ADEM (Gesetz vom 19. Juni 2025). Er unterstützt Unternehmen dabei, Veränderungen in ihren Berufsbildern frühzeitig zu erkennen und die Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden weiterzuentwickeln.
Er ermöglicht es Unternehmen:
- den zukünftigen Kompetenzbedarf zu identifizieren,
- einen passenden Weiterbildungsplan für ihre Mitarbeitenden zu erstellen und dabei eine öffentliche Kofinanzierung der Weiterbildungs- und Lohnkosten zu erhalten,
- und Mitarbeitende gezielt weiterzubilden.
Aufruf zur Bewerbung: Akkreditierte Beraterinnen und Berater
Zur Unterstützung der Umsetzung des Programms startet das Arbeitsministerium einen Aufruf zur Akkreditierung von Beraterinnen und Beratern (natürliche Personen oder Beratungsunternehmen), die Unternehmen in folgenden Bereichen begleiten möchten:
- Analyse ihres Kompetenzbedarfs,
- Identifikation der betroffenen Mitarbeitenden,
- Erstellung maßgeschneiderter Weiterbildungspläne.
Warum anerkannter Berater oder anerkannte Beraterin werden?
- Tragen Sie zu einem strukturellen nationalen Projekt bei.
- Erschließen Sie neue Beratungsfelder im Bereich „vorausschauende Personal- und Kompetenzplanung“.
- Seien Sie von Anfang an mit Ihrer Expertise beim Skills-Plang dabei.
Bewerbung bis spätestens 31. August 2025
Beraterinnen und Berater, die ihre Bewerbung bis zum 31. August 2025 einreichen und akkreditiert werden, erscheinen auf der ersten offiziellen Liste, die im Herbst zur Einführung des Skills-Plang-Programms veröffentlicht wird.
Später eingehende Bewerbungen sind weiterhin zulässig, werden jedoch nicht in dieser ersten nationalen Veröffentlichung berücksichtigt.
Wie bewerbe ich mich?
➡️ Formular ausfüllen: Antrag auf Akkreditierung – Skills-Plang
➡️ Vollständige Unterlagen müssen bis spätestens 31. August 2025 einreicht werden
Voraussetzungen für die Akkreditierung
Natürliche Personen:
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Personalbereich (Workforce Planning, Strategie, Kompetenzentwicklung)
- Kenntnisse des luxemburgischen Arbeitsmarkts, des Weiterbildungssystems und des Arbeitsrechts
- Beherrschung von mindestens zwei der folgenden Sprachen: Französisch, Luxemburgisch, Deutsch, Englisch
Juristische Personen (Beratungsunternehmen):
- Jede eingesetzte Person muss die oben genannten Kriterien erfüllen
- Das Unternehmen muss mindestens eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater garantieren
- Weitere Beraterinnen und Berater können während der Gültigkeitsdauer hinzugefügt werden