Zum letzten Mal aktualisiert am

Skills-Plang

Der Skills-Plan ist ein innovatives Programm, das vom Arbeitsministerium kofinanziert und von der ADEM koordiniert wird. Es hat das Ziel, frühzeitig auf Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren, die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden zu stärken und Arbeitslosigkeit vorzubeugen – durch gezielte Kompetenzentwicklung (upskilling) und Umschulungsmaßnahmen (reskilling).

Das Programm ist im Gesetz vom 19. Juni 2025 verankert. Es bietet Unternehmen, die mit schnellen Veränderungen in ihrem Tätigkeitsbereich konfrontiert sind, finanzielle Unterstützung, um ihren Personalbestand zu sichern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

 Welche Unternehmen können teilnehmen?

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die:
  • ihren Sitz in Luxemburg haben,
  • seit mindestens 3 Jahren wirtschaftlich tätig sind,
  • nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten (gemäß EU-Verordnung Nr. 651/2014),
  • nachweisen können, dass sich ihre Tätigkeiten, Berufe oder Kompetenzanforderungen aufgrund struktureller Markttrends verändern - insbesondere durch einen digitalen, ökologischen, regulatorischen oder gesellschaftlichen Wandel.

Welche Arbeitnehmenden sind betroffen?

Das Programm richtet sich an Arbeitnehmende, die:

  • mindestens 12 Monate im Unternehmen beschäftigt sind 
  • deren Beruf oder Tätigkeit von strukturellen Marktveränderungen betroffen ist
  • mindestens 120 Stunden Weiterbildung für Umschulung oder Kompetenzentwicklung benötigen

Ziel der Weiterbildungen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit sowohl im Unternehmen als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sicichern.

Die zwei Phasen des Programms

Phase 1: Vorausschauende Analyse und Weiterbildungsplan

Nach Einreichung und Annahme des Antrags erstellt das berechtigte Unternehmen gemeinsam mit einem akkreditierten Berater oder einer akkreditierten Beratungsfirma:

  • eine Analyse der Personal- und Kompetenzsituation,
  • einen Überblick über Abteilungen und Berufe im Wandel,
  • eine Identifikation von betroffenen Mitarbeitenden,
  • individuelle Kompetenzbilanzen,
  • einen detaillierten, individuellen Weiterbildungsplan inklusive Budget.

Wichtig: Der Weiterbildungsplan muss vor der Einreichung bei der ADEM der Personaldelegation zur Stellungnahme vorgelttelt wird. 

Phase 2: Umsetzung des Weiterbildungsplans

Der Weiterbildungsplan muss innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.

Die Weiterbildungen müssen:

  • von anerkannten Weiterbildungsträgern durchgeführt werden (in Luxemburg oder im Ausland, falls kein entsprechendes Angebot in Luxemburg verfügbar ist),
  • die Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeitenden verbessern,
  • Dem genehmigten Inhalt und Budget entsprechen,
  • Mit einer Teilnahmebescheinigung (≥ 80 % Anwesenheit) oder einem Erfolgszertifikat nachgewiesen werden.

Während der gesamten Umsetzung kann das Unternehmen von seinem akkreditierten Berater beegleitet werden.

Finanzielle Unterstützung

Der luxemburgische Beschäftigungsfond (Fonds pour l’emploi) kofinanziert:

  • einen Teil der Beratungskosten für die Analyse- und Planungsphase,
  • einen Teil der direkten Weiterbildungskosten,
  • einen Teil der Lohnkosten der betroffenen Arbeitnehmenden während der Weiterbildung.

Kofinanzierungsraten

 

Mikro- und
kleine
Unternehmen

Mittlere Unternehmen

Großunternehmen

Beratungskosten
Max. 60.000 € (gedeckelt auf 1.200 € pro Person-Tag)

75 %

50 %

15 % 

Direkte Weiterbildungskosten
Max. 7.500 € pro betroffene Person

50 %

50 %

40 %

Lohnkosten
Gedeckelt auf 250 % des SSMNQ

50 %

25 %

15 %

 

Personalzahlen und finanzielle Schwellen zur Bestimmung der Unternehmenskategorie  

  • Mikro- und kleine Unternehmen
    Weniger als 50 Personen UND deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht übersteigt
  • Mittlere Unternehmen
    Weniger als 250 Personen UND deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt ODER deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt
  • Großunternehmen
    Mehr als 250 Personen ODER deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro übersteigt ODER deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt

Fristen und Rückerstattungsbedingungen der Schulungkosten

Übermittlung der Nachweise

  • Das Unternehmen muss alle Unterlagen (Rechnungen, Bescheinigungen, Anwesenheitsnachweise usw.) spätestens drei Monate nach Ablauf der 24 Monate, in denen der Weiterbildungsplan umgesetzt wird, an die ADEM schicken.
  • Nach dieser Frist verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

Rückerstattungsverfahren

  • Die Rückerstattung kann nach jeder Schulung oder am Ende aller im Weiterbildungsplan enthaltenen Schulungen erfolgen – je nach Wahl des Unternehmens.
  • Die ADEM prüft die Unterlagen. Nach der Freigabe zahlt der Beschäftigungsfonds die Kofinanzierung.

Überschreitung des Budgets

  • Wenn die Kosten für die Schulung das im genehmigten Plan vorgesehene Budget um mehr als 20 % übersteigen, muss das Unternehmen der ADEM eine Begründung schicken, um die Kofinanzierung zu sichern.

Ablehnung der Rückerstattung in bestimmten Fällen

  • Keine Rückerstattung der Schulungskosten erfolgt bei Nichtteilnahme, Abbruch oder weniger als 80 % Anwesenheit des Mitarbeiters.
  • Ausnahme: Krankheit, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag. Dann kann die Schulung einmalig wiederholt und erstattet werden.
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung bleibt die erste Schulung kofinanziert. Weitere Versuche zahlt der Arbeitgeber selbst.

Wie können Unternehmen teilnehmen?

Interessierte Unternehmen können ihren Antrag online einreichen. Weitere Details zu den Teilnahmebedingungen, den Schritten der Antragstellung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.