Inklusionsassistenz - eine Initiative zur Erleichterung des Arbeitsplatzerhalts

Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einer Behinderung und/oder Sie befinden sich in einer außerbetrieblichen (externen) Wiedereingliederung und arbeiten im Privatsektor?

Haben Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder Krankheit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz?

Wenn ja und Ihr Chef bereit ist, Sie bei Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, könnte die Inklusionsassistenz eine hervorragende Lösung für Sie sein.

Was ist eine Inklusionsassistenz?

Bei der Inklusionsassistenz handelt es sich um eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um die dauerhafte berufliche Eingliederung und vor allem die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit Behindertenstatus oder von Arbeitnehmern, die extern auf den regulären Markt wiedereingegliedert werden, zu erleichtern.

Der sogenannte Inklusionsassistent ist eine vom Familienministerium anerkannte Fachkraft, die Sie bei der beruflichen Eingliederung am Arbeitsplatz betreut. Dabei wird Wert auf eine individuelle Unterstützung gelegt, die sich an Ihren Bedürfnissen und die Ihres Arbeitgebers orientiert.

Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber wird der Inklusionsassistent die Arbeitssituation bewerten und die Schwierigkeiten und besonderen Bedürfnisse an Ihrem Arbeitsplatz analysieren. Anschließend erstellt der Inklusionsassistent ein individuelles Eingliederungsprojekt mit einem detaillierten Programm, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit der Dauer Ihres Arbeitsvertrags durchgeführt wird.

 

12-18 Monate

Max. 150 Stunden

18-24 Monate

Max. 225 Stunden

>24 Monate

Max. 300 Stunden

 

Wie können Sie eine Inklusionsassistenz in Anspruch nehmen?

Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich einig sind und eine Assistenz in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie gemeinsam einen zugelassenen Assistenten (siehe Liste) auswählen und einen Antrag auf Assistenz bei der ADEM stellen. Der Antrag kann per E-Mail an info.inclusion@adem.etat.lu geschickt werden.  

Wenn die ADEM dem Antrag zustimmt, werden die Kosten für die Inklusionsassistenz vollständig vom Beschäftigungsfonds übernommen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden: info.inclusion@adem.etat.lu

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