FAQ-OP

Lehre

a. Berufliche Erstausbildung

Wann kann ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden?

Jedes Jahr in der Zeit vom 16. Juli bis zum 1. November

Ab wann kann ich mich bei der ADEM-Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) anmelden, um Adressen von Ausbildungsbetrieben zu bekommen?

Nach den Osterferien

 

Welche Dokumente muss für die Anmeldung bei der Berufsberatung vorlegen?
  • Luxemburgischen Sozialversicherungsausweis;
  • Identitätsnachweis:
    • Luxemburgischer Personalausweis (für Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben);
    • Personalausweis oder Reisepass des Heimatlandes + Aufenthaltsgenehmigung oder Meldebescheinigung (für EU-Bürger);
    • Reisepass des Heimatlandes + Aufenthaltstitel (Personen aus Drittstaaten).

      Wichtig: Bitte vorab prüfen, ob der Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel noch gültig ist.
  • Schulzeugnisse der ersten beiden Quartale (Trimestres) mit der vorläufigen Versetzungsentscheidung, luxemburgische Diplome oder Zertifikate bzw. Schulzeugnis vom ersten Semester

    oder

  • Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zeugnisse/Diplome/Zertifikate, die im Ausland erworben wurden. Die Gleichwertigkeit wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bescheinigt.
Ich bin im Ausland zur Schule gegangen. Kann ich meine Ausbildung in Luxemburg machen?

Ja, aber man muss sich die Gleichwertigkeit seiner im Ausland erworbenen Zeugnisse/Diplome beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkennen lassen.
Nähere Informationen finden Sie hier:

b. Erwachsenenausbildung

Was sind die wesentlichen Voraussetzungen, um für eine Erwachsenenausbildung zugelassen zu werden?
  1. Mindestalter 18 Jahre;
  2. Erstausbildung muss abgeschlossen sein;
  3. Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung (Centre commun de la Sécurité sociale -CCSS) während mindestens 12 Monaten (durchgehend oder mit Unterbrechungen) auf Grundlage von mindestens 16 Arbeitsstunden pro Woche.
Wann sind die Anmeldefristen?

Jedes Jahr zwischen dem ersten Werktag im Mai und dem 15. September.

Welche Dokumente muss ich zur Anmeldung vorlegen?
  • Luxemburgischen Sozialversicherungsausweis;
  • Identitätsnachweis:
    • Luxemburgischer Personalausweis (für Personen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben);
    • Personalausweis oder Reisepass des Heimatlandes + Aufenthaltsgenehmigung oder Meldebescheinigung (für EU-Bürger);
    • Reisepass des Heimatlandes + Aufenthaltstitel (Personen aus Drittstaaten).

      Wichtig: Bitte vorab prüfen, ob der Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel noch gültig ist.
  • Schulzeugnisse, Diplome oder Zertifikate von luxemburgischen Bildungseinrichtungen

    oder

  • Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zeugnisse/Diplome/Zertifikate, die im Ausland erworben wurden. Die Gleichwertigkeit wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bescheinigt.
  • Lebenslauf

c. Grenzüberschreitende Ausbildung

Wie kann eine grenzüberschreitende Ausbildung beantragt werden?

Hier finden sie weitere Infos zur grenzü!berschreitenden Ausbildung.

d. Ausbildungsvertrag

Gibt es beim Ausbildungsvertrag eine Probezeit?

Ja, normalerweise ist im Ausbildungsvertrag eine Probezeit von drei Monaten vorgesehen.
Die Pobezeit kann verlängert werden (maximal ein Monat) bei krankheitsbedingter Abwesenheit. (Quelle: mes droits et obligations d’ apprenti)

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag wird von dem Auszubildenen und dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben.
Wenn der Auszubildene unter 18 Jahre alt ist, wird der Ausbildungsvertrag ebenfalls von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben. (Quelle: mes droits et obligations d’ apprenti)

Kann man einen Ausbildungsvertrag mit einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis kombinieren?

Ein Ausbildungsvertrag, bei dem der Auszubildende/die Auszubildende in Vollzeit beim Centre commun de la sécurité sociale angestellt ist, kann nicht mit einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis kombiniert werden, sobald die Kombination von Ausbildung und Arbeitsvertrag die Grenzen von 10 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche überschreitet.

Gemäß Artikel 211-12 (1) des Arbeitsgesetzes sind eine solche Kombination nicht kompatibel und behindern die gesetzlichen Bestimmungen zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit.

e. Ausbildungsprämien

Unter welcher Voraussetzung kann ich eine Ausbildungsprämie erhalten?

Um die Ausbildungsprämie erhalten zu können, muss man Schuljahr an der Berufsschule bestanden haben.

Was muss man tun, um die Ausbildungsprämie zu bekommen?

Nachdem das Schuljahr bestanden wurde, kann die Ausbildungsprämie bei der Berufsberatuang der ADEM beantragt werden. Die Antragstellung ist möglich bis spätestens zum 1. Juli des Folgejahres.

 

Wie bekommt man das Antragsformular? Ab wen muss der Antrag geschickt werden? Kann ich den Antrag per E-Mail schicken?

Das Antragsformular wird normalerweise im November per Post zugeschickt. Es kann aber auch ab November auf der Internetseite der ADEM heruntergeladen werden: www.adem.lu (Rubrik « Formulare »).

Das ausgefüllte Antragsformular muss an die Berufsberatung der ADEM (Service de l’orientation professionnelle) in Luxemburg-Stadt geschickt werden. l’adresse est indiquée en bas du formulaire.

Es wird davon abgeraten, das Antragsformular per E-Mail zu schicken. Besser ist es auf dem Postweg.

Dem Antrag muss auch eine Kopie des Zeugnisses von dem Ausbildungsjahr, für das die Prämie beantragt wird, begefügt werden.

Wie viele Ausbildungsprämien kann ich erhalten?

Die Anzahl hängt davon ab, wie der schulische Unterricht im Rahmen der Ausbildung organisiert wird. Dabei kann die normale Ausbildungsdauer nicht überschritten werden. 

Werden die Prämien monatlich oder jährlich ausbezahlt?

Die Ausbildungsprämie wird pro Ausbildungsjahr bezahlt und erfolgt jährlich.

Wie hoch ist die Ausbildungsprämie?

Bei Ausbildungen, die mit einem CCP abschließen, erhält der Auszubildene eine Prämie von 1.560 EUR.

Bei Ausbildungen, die mit einem DAP, DT und TRF abschließen, beträt die Ausbildungsprämie 1.800 EUR.

Die Höhe der Ausbildungsprämie kann reduziert werden, wenn die Ausbildungsdauer verkürzt wird.

Besteht ein Anspruch auf die Ausbildungsprämie, wenn das "projet intégré intermédiaire (PII)" nicht bestanden wurde?



Ja, das « projet intégré intermédiaire » wird für die Ausbildungsprämie nicht in Betrag gezogen.

 

Besteht Anspruch auf die Ausbildungsprämie, wenn man den theoretischen oder den praktischen Teil des „projet intégré final“ nicht bestanden hat?

Nein, um die Ausbildungsprämie im letzten Ausbildungsjahr zu erhalten, muss das „projet intégré final“ komplett bestanden werden. (Abschluss: DAP, CCP, DT)

 

f. Was mache ich in den folgenden Fällen?

Der Ausbildungsbetrieb will meinen Ausbildungsvertrag kündigen.

Der Ausbildungsberater muss umgehend informiert werden.
(links conseillers ?)
Es wird empfohlen, sich auch an die Berufsberatung der ADEM zu wenden.

Der Ausbildungsbetrieb zahlt nicht.

Der Ausbildungsberater muss umghend informiert werden.

Der Ausbildungsbetrieb verlangt von mir, dass ich Aufgaben übernehme, die nichts mit den Inhalten meiner Ausbildung zu tun haben (z.B. Kaffee kochen, private Einkäufe)

Der Ausbildungsberater muss umgehend informiert werden.

 

Ich möchte den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Der Ausbildungsberater muss umgehend informiert werden.
Es wird empfohlen, sich auch an die Berufsberatung der ADEM zu wenden.

Ich mache eine Ausbildung, möchte aber jetzt in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln - ist das möglich?

Nein. Man muss eine neue Ausbildung im kommenden Schuljahr anfangen.

Kann ich von der Erstausbildung (apprentissage initial) in die Erwachsenenausbildung wechseln, wenn mein 18. Lebensjahr vollendet habe?

Nein, eine Voraussetzung für den Zugang zur Erwachsenenausbildung ist, dass man sich seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in der Erstausbildung befindet.

Ausbildungsbetrieb

Gibt es Voraussetzungen, um einen Lehrling einzustellen ?

Ja, der Ausbildungsbetrieb muss berechtigt sein, Lehrlinge auszubilden. Nähere Informationen erteilt die zuständige Berufskammer.

Was muss ich tun, ob als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden?

Der Betrieb kann den Ausbildungsplatz der ADEM melden. Die  ADEM setzt sich daraufhin mit der zuständigen Berufskammer in Verbindung, die dem Betrieb einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zukommen lässt. Natürlich kann sich der Betrieb auch direkt sein Berufskammer kontaktieren.

Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik: Als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe?

Ja. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik: Ausbildungsbeihilfen

Wo kann ich das Formular zur Meldung eines Ausbildungsplatzes herunterladen?

Das Formular zur Meldung eines Ausbildungsplatzes finden Sie hier.

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