Unternehmen können bei ihrer Stellenmeldung an die ADEM wählen zwischen einer „beschränkten“ oder einer "öffentlichen" Publikation.
Bei einer beschränkten Veröffentlichung ist das Stellenangebot auf dem JobBoard der ADEM nur sichtbar für Bewerberinnen und Bewerber, die bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind. Diese können ihr Interesse an einem Stellenanbot bekunden, das die ADEM nur nach vorheriger Prüfung an die Unternehmen weiterleitet.
Wenn die Option der öffentlichen Publikation gewählt wird, sind die Kontaktdaten des Unternehmens sichtbar und alle Jobsuchenden (unabhängig von einer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM) können sich direkt bewerben, ohne dass die ADEM in die Vermittlung eingebunden ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber, die nicht bei ADEM gemeldet sind, die öffentlichen Stellenangebote erst nach einer Frist von sieben Tagen einsehen können. Hierdurch soll der berufliche (Wieder-)Einstieg für gemeldete Arbeitsuchende erleichtert werden.
Auch im Falle einer öffentlichen Publikation können die Beratungsfachkräfte der ADEM dem Unternehmen weiterhin Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen, die ihrer Meinung nach dem geforderten Profil am besten entsprechen.
Zugang zum JobBoard
- Beantragen Sie Ihren Zugang zum JobBoard
- Nachdem die ADEM Ihren Zugang freigeschaltet hat, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
- Um Ihr persönliches Benutzerkonto zu aktivieren, brauchen Sie nur auf den Link in der E-Mail, die Sie von der ADEM erhalten haben, zu klicken.
- Wenn Sie das erste Mal das JobBoard besuchen, werden Sie gebeten,
- die allgemeinen Nutzerbedingungen zu akzeptieren
- Ihr Passwort zu ändern.
Recherchieren Sie eigenständig in der Bewerberdatenbank der ADEM
- Auf dem JobBoard können Sie eigenständig nach geeigneten Kandidaten suchen. Die Profile der Arbeitsuchenden, die bei der ADEM gemeldet sind, werden automatisch von der ADEM in anonymer Form auf das JobBoard hochgeladen.
- Sie können ebenfalls die Lebensläufe einsehen, die von den Bewerbern selbst in das JobBoard eingestellt werden.
- Wenn Sie Kontakt zu einem Bewerber aufnehmen möchten, klicken Sie einfach auf das Feld « Ce candidat m’intéresse ». Die ADEM übermittelt Ihnen umgehend die Kontaktdaten des Bewerbers und Sie können sich direkt mit ihm in Verbindung setzen.
Melden Sie Ihre freien Stellen der ADEM
Gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht muss jeder Arbeitgeber, der Personal einstellen möchte, seine offenen Stellen bei der ADEM melden. Die Meldung einer freien Stelle bei der ADEM fördert nicht nur die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt, sondern sichert Ihnen auch eine effiziente Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften zu.