Arbeitszeit

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen (z.B. Bergungsarbeiten) kann die tägliche Arbeitsdauer überschritten werden oder auf 12 Stunden angehoben werden (z.B. bei Schichtarbeit)

Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden.

Eine Überschreitung der gesetzlichen 40-Stundenwoche ist nur innerhalb einer Referenzperiode von vier aufeinanderfolgenden Wochen möglich; es sei denn, dass der Tarifvertrag eine längere Referenzperiode vorsieht. In den Tarifverträgen kann die Arbeitszeit unter der gesetzlichen 40-Stunden-Woche liegen.

Um die Arbeitszeit einzuteilen, muss der Arbeitgeber die Gesetzgebung in Bezug auf folgende Elemente einhalten:

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