Als Arbeitslosengeldempfänger im europäischen Ausland auf Jobsuche gehen

Als EU-Bürger erhalten Sie in der Regel das Arbeitslosengeld in dem Land, in dem Sie wohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber zum Zwecke der Arbeitsuche in ein anderes EU-Mitgliedsland begeben und in dieser Zeit weiterhin das Arbeitslosengeld von Ihrem Wohnsitzland erhalten.

Bürger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Bürger der Schweiz sind den EU-Bürgern gleichgestellt.

 

Zielgruppe

Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen zum Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind, können folgende Personengruppen das Arbeitslosengeld in ein anderes europäisches Land transferieren:

  • Arbeitslosengeldempfänger aus der EU, EWG und der Schweiz, die sich in Luxemburg zum Zwecke der Arbeitssuche aufhalten;
  • Arbeitslose, die von der ADEM Arbeitslosengeld erhalten und sich zum Zwecke der Arbeitsuche in ein anderes Land der EU (EWG, Schweiz) begeben.

Voraussetzungen

Um Ihre Arbeitslosenunterstützung in ein anderes Land transferieren zu können, müssen Sie folgendes beachten:

  • Sie müssen Arbeitslosenunterstützung aus einem Mitgliedsstaat der EU (EWG, Schweiz) erhalten. Seit Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie der Arbeitsverwaltung des Landes, aus dem Sie das Arbeitslosengeld erhalten, mindestens vier Wochen lang zwecks Vermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Beantragung

Um Ihre Arbeitslosenunterstützung in ein anderes Land transferieren zu können, müssen Sie folgendes beachten:

  • Vor Ihrer Abreise: Beantragen Sie ein U2-Dokument von der Behörde Ihres Wohnsitzlandes, die Ihnen das Arbeitslosengeld überweist
  • Sobald Sie in Ihrem Zielland angekommen: Melden Sie sich spätestens sieben Tage nach Ausstellung des U2-Dokuments bei der zuständigen Arbeitsverwaltung des Ziellandes Arbeitsuchend. Diese Frist kann unter Umständen verlängert werden.

Höhe und Dauer des Leistungsbezugs

Vorausgesetzt Sie erfüllen die Bedingungen zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung, können Sie das Arbeitslosengeld in gleicher Höhe, wie es Ihnen in Ihrem Wohnsitzland gewährt wurde, während einer Dauer von drei Monaten erhalten.

Sollten Sie innerhalb der drei Monate keine Beschäftigung in dem Zielland gefunden haben, müssen Sie vor Ablauf dieser Frist wieder in Ihr Wohnsitzland zurückkehren, um Ihren eventuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.

Ihre Rechte und Pflichten

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchender können je nach Mitgliedsstaat variieren. Informieren Sie sich daher schnellstmöglich bei der zuständigen Arbeitsverwaltung in Ihrem Zielland.

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