Zielgruppe
Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind und sich beruflich weiterbilden möchten, können - unabhängig davon, ob sie Leistungsempfänger sind oder nicht* - eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten.
*in einigen Fällen ist es erforderlich, dass die arbeitsuchende Person keine Leistungen bezieht
Voraussetzungen
Erhalt eines Zugangscodes
Eine arbeitsuchende Person, die eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung beantragen möchte, muss ihre persönliche ADEM-Beratungsfachkraft bei einem der regulär stattfindenden Beratungsgespräche, mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung, über ihr Vorhaben informieren.
Im Falle einer positiven Stellungnahme der ADEM-Beratungsfachkraft erhält der oder die Arbeitsuchende einen Zugangscode, mit dem der Online-Antrag auf MyGuichet.lu eingereicht werden kann.
Der Zugangscode ist streng persönlich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Fristen
Der Zugangscode hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Monaten. Der Online-Antrag muss daher vor Ablaufdatum des Codes gestellt werden.
Kosten
Die arbeitsuchende Person muss die Gesamtkosten der gewünschten beruflichen Weiterbildung vorfinanzieren und kann danach unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Einreichung des Antrags via MyGuichet.lu
Die arbeitsuchende Person reicht den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung online über das dafür vorgesehene Formular auf MyGuichet.lu ein (siehe Rubrik "Online-Dienste / Formulare").
Der Online-Antrag erfolgt ohne Authentifizierung, d. h. er erfordert weder ein LuxTrust-Produkt noch einen elektronischen Personalausweis (eID). Die arbeitsuchende Person muss jedoch über einen Zugangscode verfügen, der ihr zuvor von der ADEM mitgeteilt wurde.
Während des Online-Antrags wird die antragstellende Person aufgefordert, folgende Angaben einzugeben:
- Zugangscode, der von der zuständigen ADEM-Beratungsfachkraft erteilt wurde;
- nationale Identifikationsnummer (13-stellige Matrikelnummer);
- Vor- und Nachnamen;
- E-Mail-Adresse;
- Name und Adresse der Weiterbildungseinrichtung;
- detaillierte Informationen über die gewählte Weiterbildung.
Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen
Die arbeitsuchende Person muss sicherstellen, dass sie zum Zeitpunkt der Online-Beantragung alle erforderlichen Dokumente in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bild) vorliegen hat, damit diese direkt dem Online-Antrag hinzugefügt werden können.
Folgende Dokumente müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:
- Formloses Schreiben, in dem begründet wird, warum die Weiterbildung gewählt wurde;
- Detaillierter Kostenvoranschlag der Weiterbildung, der insbesondere folgende Informationen enthält:
- Gesamtkosten der Weiterbildung;
- Dauer der Weiterbildung;
- Datum des Beginns und des Endes der Weiterbildung;
- detailliertes Weiterbildungsprogramm.
Je nach Antrag muss die arbeitsuchende Person eventuell zusätzliche Dokumente beifügen, wie z.B.:
- Bescheinigung der Fahrschule, wenn die Weiterbildung den Erwerb eines Führerscheins zum Ziel hat.
Sobald die erforderlichen Dokumente dem Online-Antrag hinzugefügt wurden, kann der Antrag via MyGuichet.lu übermittelt werden. Im Anschluss daran erhält die antragstellende Person automatisch eine Sendebestätigung per E-Mail.
Rückmeldung zum Antrag
Nach Einreichung des Online-Antrags über MyGuichet.lu wird die arbeitsuchende Person per Post informiert, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Bei Bewilligung des Antrags durch die ADEM muss sich die arbeitsuchende Person selbst für die gewünschte Weiterbildung anmelden.
Anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten
Nach Abschluss der Weiterbildung und im Falle der Bewilligung des Antrags auf finanzielle Unterstützung kann die arbeitsuchende Person bei der ADEM die anteilige Rückerstattung der Weiterbildungskosten beantragen.
- 75% der Kosten für die Weiterbildung, gedeckelt auf den monatlichen Betrag des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer;
- Die restlichen 25 % können erstattet werden, falls die arbeitsuchende Person spätestens drei Monate nach Abschluss der beruflichen Weiterbildung einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag nach allgemeinem Recht mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten vorlegt.
Dauer der Rückerstattung:
Sofern das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie für Sozial- und Solidarwirtschaft keine Verlängerung beschließt, darf die Dauer der Rückerstattung zwölf Monate nicht überschreiten.