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Drei Arten der Ausbildung
Berufliche Erstausbildung
Die berufliche Erstausbildung richtet sich an Jugendliche, die über eine entsprechende Versetzungsentscheidung der Schule oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, ausgestellt vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend, verfügen, die Zugang zu einer beruflichen Erstausbildung gewährt. Die berufliche Erstausbildung schließt ab entweder mit dem Erwerb des Technikerdiploms (diplôme de technicien – DT), dem Diplom über die berufliche Reife (Diplôme d’Aptitude Professionnelle DAP) oder dem Berufsbefähigungszeugnis (Certificat de Capacité Professsionnelle CCP).
Grenzüberschreitende Ausbildung
Bei der grenzüberschreitenden Ausbildung findet der praktische Teil in einem Ausbildungsbetrieb in Luxemburg statt. Der theoretische Teil wird in einer Berufsschule im benachbarten Ausland absolviert.
Die grenzüberschreitende Ausbildung ist nur in den Ausbildungsberufen möglich, die durch die großherzogliche Verordnung festgelegt worden sind.
Erwachsenenausbildung
Die Erwachsenenausbildung richtet sich an Personen, die älter als 18 Jahre sind, sich seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in der schulischen oder beruflichen Erstausbildung befinden und die seit mindestens 12 Monaten (am Stück oder mit Unterbrechungen) Beiträge an das Sozialversicherungszentrum entrichtet haben (bei einer Mindestarbeitszeit von 16 Stunden pro Woche).
Der Ausbildungsbetrieb zahlt dem Auszubildenden mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung im Rahmen der beruflichen Erstausbildung. Diese Ausbildungsvergütung wird aufgestockt um einen zusätzlichen Betrag, der der Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem gesetzlichen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entspricht.
Die Rückerstattung des Zusatzbetrages erfolgt gemäß den Regelungen, die dem Rückerstattungsformular zu entnehmen sind, das der Ausbildungsbetrieb von der ADEM (Berufsberatung) erhält.
Mehr wissen
- Code du travail, Livre 1er, Titre I, Chapitre I: Formation du contrat d’apprentissage
- Règlement grand-ducal du 3 août 2010 fixant les modalités pour accorder et retirer le droit de former un apprenti
- Règlement grand-ducal du 26 juillet 2010: Organisation de l'apprentissage transfrontalier
- Règlement grand-ducal du 17 décembre 2010: Organisation de l'apprentissage pour adultes
- Règlement grand-ducal du 31 octobre 2012: Conditions et modalités des aides et primes de promotion de l'apprentissage