Stellenangebote veröffentlichen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Stellenangebot zu veröffentlichen: Tageszeitungen, Fachzeitschriften, soziale Netzwerke, Internetseite des Unternehmens, Online-Börsen.

Eine einfache und zudem kostenlose Möglichkeit ist die Meldung Ihrer freien Stelle bei der ADEM.

Gemäß Artikel L622-4 des Arbeitsgesetzbuches muss jede freie Stelle der ADEM gemeldet werden.

Melden Sie Ihre Stellenangebote bei der ADEM 

Jeder Arbeitgeber, der Personal einstellen möchte, muss die offene Stelle bei der ADEM melden. 

Die Meldung einer offenen Stelle kann online über MyGuichet (mit oder ohne Authentifizierung) oder über das auf der ADEM-Website verfügbare PDF-Formular erfolgen. 

Alle Stellenangebote werden auf dem JobBoard der ADEM veröffentlicht und Arbeitgeber haben die Wahl zwischen zwei Veröffentlichungsarten: 

  • eingeschränkte Publikation (ohne Veröffentlichung des Firmennamens. Das Stellenangebot ist nur für Arbeitsuchende, die bei der ADEM gemeldet sind, sichtbar. Vorauswahl der Bewerber durch die ADEM); 
  • öffentliche Publikation (mit Veröffentlichung des Namens und der Kontaktdaten des Unternehmens. Anzeige ist sichtbar für alle Arbeitsuchenden, egal, ob sie bei der ADEM registriert sind oder nicht. Ohne Vorauswahl der Bewerber durch die ADEM).

 

 

 

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