Die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Ministeriums für Arbeit sind festgelegt im großherzoglichen Erlass über die Konstitution der Ministerien.
Die Zuständigkeiten des Ministeriums lassen sich in drei unterschiedliche Politikfelder unterteilen :
Das Ministerium definiert die strategischen Ziele in diesen Feldern und koordiniert ihre Umsetzung.
Dem Ministerium unterstehen folgende drei Verwaltungen: die Arbeitsagentur, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, sowie die Hochschule für Arbeit und Soziales.
Georges Mischo
Minister für Arbeit