Erwachsenenausbildung

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Die Erwachsenenausbildung erlaubt es volljährigen Personen, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren oder zu beenden.

Die Erwachsenenausbildung ist in allen Ausbildungsberufen möglich, die mit 

abschließen.

Auch in der grenzüberschreitenden Ausbildung (TRF) ist die Erwachsenenausbildung möglich.

Die Ausbildung findet sowohl in einem Lehrbetrieb, der für die praktische berufliche Ausbildung zuständig ist, als auch in einer Berufsschule, in der theoretische Ausbildungsinhalte vermittelt werden, statt.

Zugangsbedingungen für die Erwachsenenausbildung

  • Mindestalter:  18 Jahre
  • seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in der Schule oder in einer Ausbildung
  • während mindestens 12 Monaten (aufeinanderfolgend oder mit Unterbrechungen) beim Sozialversicherungszentrum (Centre commun de la sécurité sociale) versichert gewesen sein (mindestens 16 Stunden pro Woche).

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Erwachsenenausbildung beträgt drei Jahre.

Unter gewissen Umständen kann die zuständige Prüfungskommission eine Abweichung von dieser Regelung zulassen. Die Dauer der Ausbildung muss in jedem Fall mindestens ein Jahr betragen.

 

Beantragung einer Erwachsenenausbildung

 

Einreichen der Antragsunterlagen

 

Interessenten an einer Erwachsenenausbildung müssen ihre Antragsunterlagen zwischen dem  2. Mai und dem 15. September bei der Berufsberatung der ADEM einreichen.

Für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen muss ein Termin in einer der drei Agenturen der ADEM-Berufsberatung vereinbart werden:

  • Luxembourg 
  • Esch-sur-Alzette 
  • Diekirch 

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag? 

  • Sozialversicherungskarte des Sozialversicherungszentrums (Centre commun de la Sécurité sociale – CCSS)
  • Personalausweis oder gültiger Reisepass, ggf. Meldebescheinigung (für EU-Bürger) oder Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige)
  • Schulzeugnisse, bzw. Berufliche Diplôme oder Zertifikate
  • Für den Fall, dass die Zeugnisse/Diplôme nicht in Luxemburg erworben wurden : Bescheinigung der Gleichwertigkeit – ausgestellt vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
  • Lebenslauf

 

Für wie viele Ausbildungsberufe kann ich mich bewerben?

 

Maximal 3

 

Achtung: Bewerbungsfrist ist der 15. September eines Jahres!

Ihr Antrag wird von der Berufsberatung der ADEM der zuständigen Prüfungskommission vorgelegt, die über Ihre Zulassung für die Erwachsenenausbildung entscheidet.

Die Entscheidung der Prüfungskommission wird Ihnen per Post mitgeteilt. Im Falle eines positiven Bescheides melden Sie sich umgehend bei der Berufsberatung der ADEM, die Sie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und dem Abschluss des Ausbildungsvertrags unterstützt.

 

Ich bin für die Erwachsenenausbildung zugelassen worden. Wie geht es nun weiter?

 

Melden Sie sich bei der Berufsberatung der ADEM.

Die Berufsberatung der ADEM ist zuständig für die Vermittlung von Ausbildungsplätzen und kann Sie bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb unterstützen, indem sie Ihnen die Adressen der Betriebe, die Ausbildungsplätze gemeldet haben, zur Verfügung stellt.

Solange Sie keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten Sie regelmäßig bei der Berufsberatung der ADEM vorbeischauen, um aktuelle Ausbildungsplatzangebote zu erhalten. Suchen Sie aber auch auf eigene Initiative nach einer Lehrstelle (Internet, Gelbe Seiten, Spontanbewerbung).

Wichtig: Um gute Karten bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu haben, sollten Sie die Angaben, die die Lehrbetriebe in ihren Ausbildungsangeboten gemacht haben, genau berücksichtigen (Ansprechpartner, Art und Uhrzeit der Kontaktaufnahme).

 

Ich habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden, wie geht es weiter?

 

Sobald Sie einen Lehrbetrieb gefunden haben, bitten Sie ihn,  das Formular "Meldung einer Lehrstelle"auszufüllen. Geben Sie das Formular bei der Berufsberatung der ADEM ab. Die ADEM prüft, ob der Betrieb zur Ausbildung von Lehrlingen zugelassen ist. Wenn dies der Fall ist, reserviert die ADEM den Ausbildungsplatz für Sie.

Warum muss ich noch einmal zur Berufsberatung kommen, wenn ich eine Lehrstelle gefunden habe?

 

Die Berufsberatung der ADEM (ADEM-OP) stellt Ihnen nach Bekanntgabe der Zulassung durch die Kommission die Dokumente zur Verfügung, die für den Abschluss eines Ausbildungsvertrags erforderlich sind:

  • Bescheinigung für die zuständige Berufskammer (die den Ausbildungsvertrag ausstellt und ihn an den zukünftigen Lehrbetrieb schickt)
  • Vermittlungsbescheinigung (carte d’assignation), die Sie dem künftigen Lehrbetrieb einreichen müssen, damit dieser informiert ist, dass Ihr Ausbildungsvertrag vorbereitet wird
  • Bescheinigung für die Anmeldung bei der Berufsschule (lycée technique)

Wann erhalte ich meinen Ausbildungsvertrag ?

 

Die Berufsberatung der ADEM schickt die Unterlagen an die zuständige Berufskammer, die den Ausbildungsvertrag ausstellt.

Die zuständige Berufskammer schickt den Ausbildungsvertrag an den Lehrbetrieb. Der Ausbildungsvertrag muss spätestens am ersten Arbeitstag unterschrieben werden.

Wichtig: der Lehrling wird vom zuständigen Arbeitsmediziner untersucht.

 

 

Bis wann muss ich spätestens einen Ausbildungsbetrieb gefunden haben?

1.  November eines Jahres

 

WICHTIG: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Berufsberatung der ADEM, um sicher zu gehen, dass der angestrebte Ausbildungsberuf auch wirklich zu Ihnen passt. Die Berufsberatung der ADEM unterstützt Sie bei der Einschätzung, ob der Beruf zu Ihren Karrierevorstellungen passt und informiert über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.


Termin Beantragen

 

Welche Ausbildungsvergütungen werden im Rahmen der Erwachsenenausbildung gezahlt?

 

Der erwachsene Lehrling hat während der Ausbildung Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für nichtqualifizierte Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung, die durch eine zusätzliche staatliche Ersatzleistung aufgestockt wird, so dass der Auszubildende insgesamt den sozialen Mindestlohn für nichtqualifizierte Arbeitnehmer erhält.

Die Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem sozialen Mindestlohn wird dem Lehrbetrieb vom Staat zurückerstattet, so dass ein Lehrling in der Erwachsenenausbildung dem Betrieb NICTH mehr kostet als ein Lehrling in der Erstausbildung.

Der Lehrling in der Erwachsenenausbildung hat – genau wie der Lehrling in der Erstausbildung – Anreicht auf eine Ausbildungsprämie.

Bei erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsjahres wird eine Ausbildungsprämie gezahlt, die sich auf 130 € (CCP), oder 150 € (DAP, DT und grenzüberschreitende Ausbildung) pro Ausbildungsmonat beläuft.

Die Formulare zur Beantragung der Ausbildungsprämie werden dem Lehrling von der Berufsberatung der ADEM zugeschickt.

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