Berufliche Erstausbildung

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Die berufliche Erstausbildung richtet sich an Jugendliche, die eine Lehre in einem Ausbildungsberuf machen möchten.

Um eine Lehre machen zu können, muss man

  • mindestens 15 Jahre alt sein;
  • eine Versetzungsentscheidung (décision de promotion) haben, die zur Aufnahme einer Lehre berechtigt.
  • ODER eine Gleichwertigkeitsbescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehre erhält man je nach Ausbildungsberuf

Wir wird man ein Lehrling?

Nachdem du dir den passenden Lehrberuf aus unserer "Beruffslëscht" ausgesucht hast, musst du dich bei der Berufsberatung der ADEM (ADEM-OP) für die Lehre anmelden. Die Anmeldung für die Lehre kann ab den Osterferien bis Ende Oktober erfolgen.

Die Berufsberatung der ADEM findest du in:

  • Luxemburg-Stadt 
  • Esch-sur-Alzette 
  • Diekirch 

Für die Anmeldung benötigt die Berufsberatung der ADEM folgende Dokumente:

  • deine Sozialversicherungskarte (matricule)
  • deinen Personalausweis oder Reisepass
    deine Meldebescheinigung (für EU-Bürger)
    deinen Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige)
  • deine Schulzeugnisse (1er und 2e trimestre, bzw. 1er semestre)
    + die Versetzungsentscheidung deiner Schule
  • Bescheinigung(en) über die Gleichwertigkeit der Schulzeugnisse oder Schulabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, ausgestellt vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.

 

Für wie viele Ausbildungsberufe kann ich mich anmelden?

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Wichtig:  Wenn du dir nicht sicher bist, welchen Ausbildungsberuf du wählen sollst, kannst du gerne einen Termin mit einem Berufsberater der ADEM vereinbaren.

 

Warum muss ich mich bei der Berufsberatung der ADEM anmelden?

Die Berufsberatung der ADEM (ADEM-OP) unterstützt dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, indem sie dir Adressen von Betrieben, die Lehrlinge suchen, zur Verfügung stellt.  

Danach kannst du selbst die Unternehmen kontaktieren und dich vorstellen.

Wichtig: Um gute Karten bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu haben, solltest du die Angaben, die die Lehrbetriebe in ihren Ausbildungsangeboten gemacht haben, genau berücksichtigen (Ansprechpartner, Art und Uhrzeit der Kontaktaufnahme).

Solange du keinen Ausbildungsbetrieb gefunden hast, solltest du regelmäßig bei der Berufsberatung der ADEM vorbeischauen, um neue Stellenangebote zu erhalten. Natürlich ist es wichtig, dass du auch auf eigene Faust nach möglichen Ausbildungsplätzen suchst (Internet, Gelbe Seiten, ALJ, SePAS, Spontanbewerbungen).

Wichtig: Eine Anmeldung bei der Berufsberatung der ADEM ist auch dann erforderlich, wenn man bereits auf eigene Initiative einen Ausbildungsplatz gefunden hat!

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Ich habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden, wie geht es weiter?

 

Sobald du einen Ausbildungsbetrieb gefunden hast, bitte ihn, das Formular "Meldung einer Lehrstelle" auszufüllen. Gib das Formular bei der Berufsberatung der ADEM ab. Die ADEM prüft, ob der Betrieb zur Ausbildung von Lehrlingen zugelassen ist. Wenn dies der Fall ist, reserviert die ADEM den Ausbildungsplatz für dich.

Warum muss ich noch einmal zur Berufsberatung kommen, wenn ich eine Lehrstelle gefunden habe?

Die Berufsberatung der ADEM (ADEM-OP) stellt dir ab dem 16. Juli eines Jahres die Dokumente zur Verfügung, die für den Abschluss eines Ausbildungsvertrags erforderlich sind:

  • Bescheinigung für die zuständige Berufskammer, die deinen Ausbildungsvertrag ausstellt und ihn an deinen zukünftigen Ausbildungsbetrieb schickt
  • Vermittlungsbescheinigung (carte d’assignation), die du bei deinem künftigen Lehrbetrieb abgeben musst, damit dieser informiert ist, dass dein Ausbildungsvertrag vorbereitet wird
  • Bescheinigung für die Anmeldung bei der Berufsschule (lycée)

Welche Unterlagen muss ich zur Berufsberatung der ADEM mitbringen, um die oben aufgeführten Bescheinigungen zu erhalten?  

  • Zeugnis des letzten Trimesters  plus - falls bereits vorhanden - die Versetzungsentscheidung (décision de promotion) bzw. Zeugnis des 2. Semesters
  • Formular « Meldung einer Ausbildungsstelle“ (wird von deinem Lehrbetrieb ausgefüllt)

Wann erhalte ich meinen Ausbildungsvertrag?

Die Berufsberatung der ADEM schickt die Unterlagen an die zuständige Berufskammer, die den Ausbildungsvertrag ausstellt.

Die zuständige Berufskammer schickt den Ausbildungsvertrag an den Lehrbetrieb. Der Ausbildungsvertrag muss spätestens am ersten Arbeitstag unterschrieben werden.

Wichtig: der Lehrling wird vom zuständigen Arbeitsmediziner untersucht.

 

Bis wann muss ich spätestens einen Ausbildungsbetrieb gefunden haben?

1.      November eines Jahres

Wichtig: Vereinbare frühzeitig einen Termin bei der Berufsberatung der ADEM. Die Berufsberatung der ADEM unterstützt dich bei der Einschätzung, ob der Beruf zu deinen Interessen, Fähigkeiten und Karrierevorstellungen passt und informiert über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

            
Termin bei der Berufsberatung beantragen

 

Ausbildungsvergütung und Ausbildungsprämien

Während der Ausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling eine Ausbildungsvergütung, die gesetzlich festgelegt ist. 

Bei erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsjahres wird eine Ausbildungsprämie  gezahlt, die sich auf 130 € (CCP) beziehungsweise 150 € (DAP, DT und grenzüberschreitende Ausbildung) pro Ausbildungsmonat beläuft.

Die Formulare zur Beantragung der Ausbildungsprämie werden dem Lehrling von der Berufsberatung der ADEM zugeschickt.

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