In seiner letzten Sitzung vom 26. Januar 2021 hat der Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture) unter Vorsitz von Arbeitsminister Dan Kersch und Wirtschaftsminister Franz Fayot folgende Entscheidungen getroffen:
1. Fristverlängerung von Anträgen auf Kurzarbeit für Unternehmen, die aufgrund einer Verwaltungsentscheidung geschlossen wurden
Unternehmen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen müssen, können ausnahmsweise eine Verlängerung der Frist für die Einreichung eines Antrags auf Kurzarbeit für den Monat Februar 2021 in Anspruch nehmen. Hierzu können die betroffenen Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Kurzarbeit für den Monat Februar gestellt haben, bis einschließlich 1. Februar 2021 unter Verwendung des speziellen Formulars chômage partiel lockdown ", das auf der Plattform MyGuichet.lu zur Verfügung steht, Kurzarbeit in Höhe von 100 % der Gesamtzahl der während der Sperrzeit nicht gearbeiteten Stunden beantragen und in Anspruch nehmen.
Von der genannten Maßnahme betroffene Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeit für den Monat Februar gestellt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie haben automatisch Anspruch auf Kurzarbeit in Höhe von 100 % der Gesamtzahl der arbeitslosen Stunden während der Schließungszeit.
Infolge dieser Verlängerung wird die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit für den Monat März vom 2. Februar bis einschließlich 12. Februar 2021 festgelegt.
2. Für den Monat Februar 2021 haben 4.393 Unternehmen (gegenüber 4.212 im Vormonat) Kurzarbeit beantragt, um von den Sonderregelungen zu profitieren, die aufgrund der Coronakrise bis zum 30. Juni 2021 gelten.
Nach der Prüfung der eingereichten Anträge hat der Konjunkturausschuss 4.243 Anträge positiv beschieden (im Vergleich zu 3.896 im Vormonat), wobei die endgültige Entscheidung über Bewilligung der Kurzarbeit beim Regierungsrat liegt.
Die positiv beschiedenen Anträge auf Kurzarbeit für Februar betreffen 34.117 Mitarbeiter (berechnet in VZÄ/Vollzeitstellen) im Vergleich zu 32.180 Mitarbeitern (berechnet in VZÄ) im Vormonat.
Darüber hinaus tätigte der Konjunkturausschuss eine positive Stellungnahme zu zwei Anträgen auf Steuerbefreiung von Abfindungen gemäß Artikel 115 (10) L.I.R. ab. Diese Anträge betreffen fünf Personen.
Schließlich gab der Konjunkturausschuss eine positive Stellungnahme zu einem Antrag ab, der sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Anpassung des Vorruhestands bezieht.
Die nächste Sitzung des Konjunkturausschusses ist für den 23. Februar 2021 geplant.