Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein junger Arbeitsuchender – mit oder ohne Schulabgangszeugnis – bei einem öffentlichen Arbeitgeber erste berufliche Erfahrungen sammeln.
Der Arbeitgeber erhält eine teilweise Erstattung der Gehaltskosten. Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungskosten wird vollständig übernommen. Im Gegenzug erklärt sich der Arbeitgeber bereit, dem jugendlichen Arbeitsuchenden (der ebenfalls eine theoretische Ausbildung erhält), erste praktische Berufserfahrungen zu vermitteln, um den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Der Arbeitgeber, der einen jungen Arbeitsuchenden im Rahmen eines Berufsförderungsvertrags beschäftigen möchte, muss entweder selbst eine Stelle in Aussicht stellen können, oder in der Lage sein, den Jugendlichen so zu qualifizieren, dass seine Berufsaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.