Selbstständige, die ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben

Zielgruppe

Grenzgänger, die selbstständig tätig waren und deren einzige Geschäftsaktivität in Luxemburg eingestellt werden musste.

Voraussetzungen

Um Arbeitslosenunterstützung in Luxemburg beantragen zu können, müssen Grenzgänger, die zuvor selbstständig in Luxemburg tätig waren und nun arbeitsuchend sind, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sein; und mindestens sechs Monate vor Ihrer Arbeitsuchendmeldung als Selbstständige in Luxemburg gearbeitet haben;
  • 16 bis 64 Jahre alt sein;
  • ihren Wohnsitz in Belgien, Bulgarien, Zypern, Estland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Frankreich, Island, Italien, Kroatien, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien haben.

    Selbstständige, die ihren Wohnsitz nicht in einem der vorgenannten Ländern haben, müssen sich zur Beantragung der Arbeitslosenunterstützung an die zuständige Behörde in ihrem Wohnsitzlandand wenden. 
  • den Nachweis für mindestens zwei Jahre Pflichtversicherung bei einem luxemburgischen Sozialversicherungsträger erbringen;
  • arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede angemessene Beschäftigung anzunehmen.

Beantragung

Der zuvor selbstständige und nun arbeitsuchende Grenzgänger, der seinen Wohnsitz in einem der 15 oben genannten Länder hat, muss sich bei der ADEM arbeitsuchend melden. Dabei muss er folgende Dokumente vorlegen:

  • Eine eidesstattliche Erklärung 
  • Eine Bescheinigung über den Nichtbezug von Arbeitslosengeld, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes.

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