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Beantragung von Arbeitslosengeld für Selbstständige

Bei einer unfreiwilligen Beendigung Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die den Verlust Ihrer Haupt- oder einzigen Einnahmequelle ausgleicht. In diesem Fall werden Sie zu einem Arbeitslosengeldbezieher.

Voraussetzungen

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie:

  • unverschuldet arbeitslos sein; Aufhebungsverträge, unbegründete Eigenkündigungen und fristlose Entlassungen wegen schwerwiegender Verfehlungen sind ausgeschlossen;
  • sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bei der luxemburgsichen Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen; 
  • zwischen 16 und 64 Jahren alt sein;
  • arbeitsfähig sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Kriterien für eine zumutbare Arbeit sind gesetzlich festgelegt (Vergütung, körperliche und psychische Eignung, tägliche Pendelstrecke, familiäre Situation, Arbeitsbedingungen usw.);
  • mindestens zwei Jahre bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern pflichtversichert gewesen sein (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) 
  • als Selbstständiger mindestens sechs Monate gearbeitet haben, bevor Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld bei der ADEM stellen; 
  • Ihre letzte selbstständige Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt haben.

Darüber hinaus dürfen Sie grundsätzlich nicht:

  • eine Funktion als Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied, geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied oder Verantwortlicher für das tägliche Management einer Gesellschaft ausüben; 
  • Inhaber einer Niederlassungs- oder Berufsermächtigung sein.

Wenn Sie eine solche Tätigkeit ausüben oder eine Betriebserlaubnis besitzen, die nicht direkt mit der Tätigkeit zusammenhängt, für die Sie  Arbeitslosengeld beantragen, können Sie dennoch Arbeitslosengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld angeben, dass Ihnen diese Unterstützung gemäß Artikel L.521‑18 des Arbeitsgesetzbuches (Nebentätigkeit oder sonstige Einkünfte) zusteht.

Überschreiten die Einkünfte aus dieser Tätigkeit die festgelegte Grenze, wird der darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitslosengeld in voller Höhe abgezogen.

 

Beantragung

Nachdem Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet haben und die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, erhalten Sie von der ADEM ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld über die Verwaltungsplattform MyGuichet.lu einzureichen.

Haben Sie innerhalb von acht Tagen nach der Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM keine Nachricht erhalten oder benötigen Sie Hilfe, steht Ihnen das Contact Center der ADEM unter (+352) 247‑88888 zur Verfügung. Es informiert Sie auch darüber, wie Sie den Antrag auf Arbeitslosgengeld einreichen können. 

Sobald Ihre Unterlagen über MyGuichet.lu eingereicht wurden, nimmt eine zuständige Fachkraft der ADEM die Prüfung vor und betreut Ihr Dossier.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Arbeitslosengeld via MyGuichet.lu

  • ein Bankidentitätsnachweis (RIB) mit IBAN, BIC/SWIFT-Code und Bankname;
  • bei einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld (z. B. ein Kreditavis oder eine Bescheinigung der Caisse pour l’avenir des enfants) oder eine Kopie der AideFi-Stipendiumsvereinbarung; 
  • ein ausführliches Schreiben, in dem die Gründe für die Beendigung Ihrer selbstständigen Tätigkeit dargestellt werden; 
  • eine Einkommenserklärung für die beiden letzten Jahre; 
  • ein Kontoauszug beziehungsweise Jahresauszug der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) für das laufende Jahr.

Bezugsdauer

Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung beträgt grundsätzlich 365 Tage. Eine Verlängerung ist in folgenden Fällen möglich:

Alter

Voraussetzung

Dauer der Verlängerung

16 bis 49 Jahre

30 % Invalidität

6 Monate

50 Jahre und älter

15 % Invalidität

6 Monate

55 Jahre und älter

ohne Bedingung

6 Monate

16 bis 64 Jahre

Teilnahme an einer Beschäftigungsmaßnahme

bis zu 6 Monate

50 Jahre und älter

20 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

6 Monate

50 Jahre und älter

25 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

9 Monate

50 Jahre und älter

30 Jahre Zugehörigkeit zur Sozialversicherung

12 Monate

Höhe der Leistungen

Nach Bewilligung des Arbeitslosengeldes haben Sie Anspruch auf:

  • 80 % Ihres Einkommens, das in den letzten beiden Geschäftsjahren als Beitragsgrundlage für die Rentenkasse diente, sofern Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben; oder
  • 80 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, wenn Sie Ihren Beitragspflichten nicht nachgekommen sind.

Der Satz kann auf 85 % erhöht werden, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, für die Sie einen Steuerfreibetrag erhalten.

Die Leistung darf nicht unter 80 % des sozialen Mindestlohns liegen und den 2,5‑fachen sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer nicht überschreiten. Die Höchstbeträge gestalten sich wie folgt:

  • In den ersten sechs Monaten: bis zum 2,5‑fachen des sozialen Mindestlohns

  • In den darauffolgenden Monaten bis zum Leistungsende: bis zum Doppelten des sozialen Mindestlohns

  • Bei Verlängerung: bis zum 1,5‑fachen des sozialen Mindestlohns

Wann endet der Leistungsanspruch?

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes endet:

  • wenn die für die Bezugsdauer vorgesehenen Grenzen erreicht sind; 
  • wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist; 
  • wenn Sie das 65. Lebensjahr überschritten haben; 
  • bei unbegründeter Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung; 
  • bei unbegründeter Weigerung, an von der ADEM zugewiesenen Weiterbildungen, Praktika oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen.

Ihre Pflichten

Um Ihre Leistungen zu erhalten, müssen Sie:

  • zu den von Ihrem ADEM‑Berater festgesetzen Terminen erscheinen; 
  • Änderungen Ihrer persönlichen Situation unverzüglich Ihrem Berater melden.

In besonderen Situationen – wie Krankheit, Auslandsaufenthalt, persönliche Abwesenheit, Teilnahme an einer Weiterbildung oder Annahme einer Teilzeit- oder Zeitarbeit – müssen Sie Ihren Berater informieren und die folgenden Nachweise vorlegen:

  • bei Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest; 
  • bei einem Auslandsaufenthalt oder einer Abwesenheit muss ein Antrag auf Befreiung von Ihren Pflichten gegenüber der ADEM (maximal 25 Arbeitstage pro Jahr) vor Ihrer Abreise unterschrieben und genehmigt werden
  • bei Teilzeit- oder Zeitarbeit eine Kopie des Arbeitsvertrags; 
  • bei einer Weiterbildung eine Anmeldebestätigung.

Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht bei der ADEM erscheinen, können Sanktionen verhängt werden, die von einem 7-tägigen Ausschluss vom Arbeitslosengeld bis zu 30 Tagen bei Wiederholung reichen oder im Extremfall sogar zur Streichung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen.