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Als Schul- oder Studienabgänger Arbeitslosengeld beantragen
Wenn Sie in Luxemburg wohnen und nach nach Abschluss oder Abbruch ihrer schulischen/studentischen Laufbahn arbeitslos sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragen.
Voraussetzungen
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie:
- bei der luxemburgischen Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend gemeldet sein und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen;
- zwischen 16 und 27 Jahre alt sein;
- arbeitsfähig sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Die Kriterien für eine zumutbare Beschäftigung (Entlohnung, körperliche und psychische Eignung, täglicher Arbeitsweg, familiäre Situation, Arbeitsbedingungen usw.) sind gesetzlich festgelegt;
- in Luxemburg wohnhaft sein.
Darüber hinaus dürfen Sie grundsätzlich nicht:
- als Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied, geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied oder Verantwortlicher für die laufende Verwaltung einer Gesellschaft tätig sein;
- Inhaber einer Niederlassungs- oder Berufsermächtigung sein.
Falls Sie eine solche Funktion ausüben oder eine Genehmigung besitzen, können Sie dennoch finanziell unterstützt werden. Geben Sie in Ihrem Antrag an, dass Sie gemäß Artikel L.521‑18 des Arbeitsgesetzbuchs (Nebentätigkeit oder andere Einkünfte) einen Anspruch geltend machen. Einkünfte aus dieser Tätigkeit, die einen festgelegten Schwellenwert überschreiten, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Bedingungen für den Anspruch junger Schulabgänger
Wenn Sie … |
und Sie sind … |
dann … |
keinen Abschluss erworben haben (z. B. Prüfung nicht bestanden, Schule abgebrochen) |
jünger als 21 Jahre |
haben Sie nach sechs Monaten Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
keinen Abschluss erworben haben (z. B. Prüfung nicht bestanden, Schule abgebrochen) |
über 21 Jahre |
haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihre Lehre (CATP oder ähnlich) bei einem Arbeitgeber erfolgreich abgeschlossen haben |
jünger als 23 Jahre |
haben Sie sofort nach Abschluss der Lehre Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihre Lehre (CATP oder ähnlich) in der Schule erfolgreich abgeschlossen haben |
jünger als 23 Jahre |
haben Sie nach sechs Monaten Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihre Lehre erfolgreich abgeschlossen haben (bei einem Arbeitgeber oder in der Schule) |
über 23 Jahre |
haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihr Abschlusszeugnis der Sekundarschule oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben |
jünger als 25 Jahre |
haben Sie nach sechs Monaten Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihr Abschlusszeugnis der Sekundarschule oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben |
über 25 Jahre |
haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
vier universitäre Studienjahre (Master I) erfolgreich abgeschlossen haben |
jünger als 28 Jahre |
haben Sie nach sechs Monaten Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
vier universitäre Studienjahre (Master I) erfolgreich abgeschlossen haben |
über 28 Jahre |
haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. |
Ihr Universitätsstudium abgebrochen haben |
jünger als 25 Jahre |
haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld frühestens sechs Monate nach dem Ende des Studienjahres |
Das maßgebliche Alter ist das Alter am Tag Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM.
Wichtig! Es wird kein Arbeitslengeld gezahlt, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsvertrag ohne gerechtfertigten Grund aufgeben oder wenn Ihr Lehrvertrag oder Arbeitsvertrag wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens aufgelöst wird.
Beantragung
Nachdem Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet haben und die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, erhalten Sie von der ADEM ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihren Antrag über die Verwaltungsplattform MyGuichet.lu einzureichen.
Sollten Sie innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Anmeldung keine Mitteilung erhalten oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Contact Center der ADEM unter (+352) 247-88888. Dort werden Ihre Fragen beantwortet und Sie werden über die weiteren Schritte informiert.
Um Verzögerungen beim Beginn Ihrer Leistungen zu vermeiden, reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, ein.
Sobald Ihr Antrag über MyGuichet.lu eingereicht wurde, übernimmt eine zuständige Fachkraft die Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Akte.
Dokumente, die mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld über MyGuichet.lu einzureichen sind:
- ein Bankidentitätsnachweis (RIB) mit Ihrer IBAN, dem BIC/SWIFT-Code und dem Namen der Bank;
- wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld (eine Kopie eines Gutschriftbelegs oder eine Bescheinigung der Caisse pour l’avenir des enfants) oder eine Kopie der Studienbeihilfe (AideFi-Stipendiums);
- alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem zuletzt absolvierten Bildungsweg.
Auszahlungsbeginn
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, beginnt die Zahlung 26 Wochen nach Ihrer Anmeldung als arbeitsuchender Schul-bzw. Studienabgänger. Wenn Sie Ihr Studium mitten im Schuljahr abbrechen, beginnt der Berechnungszeitraum frühestens sechs Monate nach Ende des Schuljahres.
Dauer der Leistungen
Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 365 Tage. Eine Verlängerung ist in folgenden Fällen möglich:
Alter |
Bedingung |
Dauer der Verlängerung |
16 bis 27 Jahre |
30 % Invalidität |
6 Monate |
16 bis 27 Jahre |
Teilnahme an einer Beschäftigungsmaßnahme |
bis zu 6 Monate |
Höhe der Leistungen
- Das Arbeitslosengeld beträgt 70 % des sozialen Mindestlohns. Für Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren beträgt es 40 % des sozialen Mindestlohns.
- Der Satz erhöht sich um 5 %, wenn Sie eines oder mehrere Kinder haben, für die Sie einen Steuerfreibetrag erhalten.
Wann endet der Anspruch?
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet:
- wenn die vorgesehene Bezugsdauer erreicht ist;
- wenn eine oder mehrere Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;
- bei unbegründeter Ablehnung eines angemessenen Arbeitsplatzes;
- bei unbegründeter Weigerung, an von der ADEM zugewiesenen Weiterbildungen, Praktika oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen.
Ihre Pflichten
Um Ihre Leistungen zu erhalten, müssen Sie:
- sich zu den von Ihrem Berater angegebenen Terminen bei der ADEM melden;
- Ihren Berater unverzüglich informieren, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert.
In besonderen Fällen wie Krankheit, Auslandsaufenthalt, persönlicher Abwesenheit, Teilnahme an einer Fortbildung oder Annahme einer Teilzeit- oder Zeitarbeitsstelle müssen Sie Ihren Berater informieren und folgende Nachweise erbringen:
- bei Arbeitsunfähigkeit: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung;
- bei einem Auslandsaufenthalt oder einer Abwesenheit muss vorab ein Antrag auf Befreiung von Ihren Pflichten gegenüber der ADEM (maximal 25 Arbeitstage pro Jahr) gestellt und genehmigt werden.
- bei Ausübung einer Teilzeit- oder Zeitarbeit: eine Kopie des entsprechenden Vertrags;
- bei einer Ausbildung: eine Anmeldebestätigung.
Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht bei der ADEM erscheinen, können Sanktionen verhängt werden, die von einem 7-tägigen Ausschluss vom Arbeitslosengeld bis zu 30 Tagen bei Wiederholung reichen oder im Extremfall sogar zur Streichung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen.