Finanzielle Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen

Wenn die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung entscheidet, dass eine Beschäftigung des behinderten Arbeitnehmers auf dem regulären Arbeitsmarkt möglich ist, kann sie der ADEM bedarfsgerechte Maßnahmen zur Weiterbildung, Umschulung oder zur beruflichen Wiedereingliederung vorschlagen, wie zum Beispiel Wiedereinstiegsverträge oder Anpassungspraktika.

Es obliegt der ADEM auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung entsprechende Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung vorzuschlagen.

Folgenden finanzielle Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen können gewährt werden, um den beruflichen Wiedereinstieg von Arbeitnehmern mit Behinderung zu fördern:

  • finanzielle Beteiligung an den Gehaltskosten durch den Staat
  • finanzielle Beteiligung an den Weiterbildungskosten
  • Förder- und Umschulungsprämien
  • Übernahme der Kosten für die Anpassung des Arbeitsplatzes und den behindertengerechten Zugang
  • Finanzielle Beteiligung an den Transportkosten
  • Bereitstellung von speziellen beruflichen Hilfsmitteln

Ein Mitarbeiter, der als Arbeitnehmer mit Behinderung anerkannt wurde, hat Anspruch auf sechs zusätzliche Urlaubstage unter der Voraussetzung, dass er einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber eingereicht hat. Bei Arbeitnehmern mit Behinderung, die in Teilzeit beschäftigt sind, besteht ein anteiliger Anspruch auf Zusatzurlaub auf Basis des Beschäftigungsgrads.

.

Zum letzten Mal aktualisiert am