Das Einkommen für schwerbehinderte Personen beantragen

Zielgruppe

Wenn eine Person an einer schweren Behinderung leidet und keine Beschäftigung findet, die ihren speziellen Bedürfnissen entspricht, oder aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, kann sie das „Einkommen für schwerbehinderte Personen” beantragen.

Voraussetzungen

Um in den Genuss des Einkommens für schwerbehinderte Personen zu gelangen, müssen die Betroffenen bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein;
  • sie müssen eine um mindestens 30% verminderte Erwerbsfähigkeit aufweisen aufgrund einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Behinderung gegebenenfalls infolge von psychosozialen Problemen, die die Grundbehinderung verschlimmern
  • die Behinderung muss vor dem vollendeten 65. Lebensjahr festgestellt worden sein:
  • ihr Gesundheitszustand darf keinerlei berufliche Tätigkeit zulassen;
  • sie müssen rechtmäßig in Luxemburg wohnen;
  • sie müssen ein Einkommen haben, das unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegt.

Beantragung

Wenden Sie sich an das Sekretariat der medizinischen Kommission der Arbeitsagentur (ADEM). Dort erhalten Sie das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Antragsformalitäten.

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Antragsunterlagen an die medizinische Kommission der ADEM.

Antragsunterlagen:

  • ein kürzlich ausgestelltes medizinisches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt sowie entsprechende Gutachten von Fachärzten;
  • ein detaillierter Befund des Kontrollarztes der ADEM, der die Gründe und den Schweregrad der Erwerbsminderung enthält;
  • eine Geburtsurkunde oder gleichwertige Bescheinigung zwecks Altersnachweis des Antragstellers;
  • Belege über die Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters für den Fall, dass sich der Antragsteller gesetzlich vertreten lässt;
  • eine Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist und von der zuständigen Kommunalverwaltung Ihres Wohnortes ausgestellt wurde.
  • Wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, fügen Sie bitte eine Aufenthaltsberechtigung von mehr als drei Monaten, für sich und Ihre Familienmitglieder bei.
  • Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, fügen Sie bitte einen Nachweis bei, dass Sie sich rechtmäßig während einer Dauer von fünf Jahren in Luxemburg aufgehalten haben.

La Medizinische Kommission übermittelt Ihren Antrag an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS), der entscheidet, ob Sie einen Anspruch auf das Einkommen für schwerbehinderte Personen haben.
Der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) prüft die Antragsunterlagen, informiert Sie per Einschreiben über seine Entscheidung. Im Falle einer Bewilligung leitet der FNS die Auszahlung des Einkommens für schwerbehinderte Personen in die Wege.

Sollten Sie mit der Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds nicht einverstanden sein, können Sie einen formlosen Antragan das Schiedsgericht der Sozialversicherung richten.

Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird Ihnen das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer ab dem Datum der Übermittlung Ihres Antrags durch die ADEM an den FNS gezahlt. Das Sekretariat des Nationalen Solidaritätsfonds bestätigt Ihnen den Erhalt der Bewilligung.

Wichtig: Sollte sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Erwerbsfähigkeit seit dem letzten Antrag gravierend geändert haben, können Sie einen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Revisionsantrag kann frühestens sechs Monate nach Erhalt der ersten endgültigen Entscheidung gestellt werden.

Betrag

Der Bruttobetrag des vom Nationalen Solidaritätsfonds gezahlten Einkommens für schwerbehinderte Personen entspricht dem Betrag des Einkommens zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale - REVIS)

 

  • Wenn Sie über weitere Einkommensquellen verfügen sollten, werden diese von dem Einkommen für behinderte Arbeitnehmer abgezogen.
  • Von diesem Betrag werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Abzug gebracht.

Dauer

Eine Maximaldauer für den Bezug des Einkommens für schwerbehinderte Personen ist nicht festgelegt.
Empfänger des Einkommens für schwerbehinderte Personen sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Situation, die Auswirkungen auf den Anspruch dieser Leistung haben könnten, unverzüglich dem FNS zu melden.
Der FNS überprüft seinerseits regelmäßig, ob die Bedingungen für die Bewilligung immer noch gegeben sind. Ist dies nicht mehr der Fall, erlischt der Anspruch auf das Einkommen für schwerbehinderte Personen.
Wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern oder das Einkommen irrtümlicherweise bewilligt wurde, kann das Einkommen erhöht, verringert bzw. entzogen werden.

Der Nationale Solidaritätsfonds kann eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern für den Fall, dass der Bezugsberechtigte zu viel Mittel erhalten oder falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht hat.

Definitionen

 

 

 

 

Medizinische Kommission
Die Medizinische Kommission entscheidet über Ihre Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer. Sie legt die Prozentsatz Ihrer Erwerbsminderung im Vergleich zu einer gesunden Person gleichen Alters fest.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
  • 3 auf dem Gebiet der medizinischen Rehabilitation und Wiedereingliederung spezialisierte Ärzte oder Psychiater;
  • ein Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale);
  • ein Arzt aus dem Gesundheitsministerium.
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung

Die Kommission setzt sich zusammen aus:
  • 2 Vertreter des Arbeitsministeriums;
  • 1 Vertreter der ADEM;
  • 1 Arbeitsmediziner;
  • 1 auf dem Gebiet Behinderungen spezialisierter Psychologe;
  • 1 auf dem Gebiet der technischen Hilfsmittel spezialisierter Ergotherapeut;
  • 1 Sozialpädagoge (éducateur gradué);
  • 1 Sozialarbeiter.
Nationaler Solidaritätsfonds

Der Nationale Solidaritätsfonds ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, deren Hauptaufgabe es ist, bedürftigen Personen zu helfen und ihnen ein ausreichendes Einkommen zu sichern.

 

 

 

Zum letzten Mal aktualisiert am