Arbeitsuchende, die sich in einer außerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung befinden, können an speziellen Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen, die ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen.
Wiedereinstiegsvertrag
Der Wiedereinstiegsvertrag bietet Arbeitsuchenden, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer Erwerbsminderung Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden, die Möglichkeit, in einem Unternehmen ihre beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen unter Beweis zu stellen und im Anschluss einen regulären Arbeitsvertrag zu erhalten.
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Gemeinnützige Arbeiten (TUP)
Der Arbeitsuchende, der eine außerbetriebliche berufliche Wiedereingliederung beantragt hat, kann zur Verrichtung von gemeinnützigen Arbeiten (TUP) bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Staat, Kommunen, Gemeindesverbände, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Stiftungen) herangezogen werden.
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