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Warum sich bei der ADEM arbeitsuchend melden?

 

Mit Ihrer Arbeitsuchendmeldung profitieren Sie von zahlreichen Serviceleistungen der ADEM:

  • Individuelle Beratung – Eine persönliche Ansprechperson unterstützt Sie aktiv bei Ihrer Jobsuche.
  • Zugang zum JobBoard – Finden Sie aktuelle Stellenangebote und bewerben Sie sich direkt online.
  • Weiterbildung & Beschäftigungsmaßnahmen – Maßgeschneiderte Programme zur Verbesserung Ihrer Jobchancen.
  • Finanzielle Unterstützung – Je nach Situation können Sie von bestimmten Beihilfen profitieren.
  • Praktische Hilfe – Nutzen Sie Computerarbeitsplätze und erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs im Club Emploi.

 

Gut zu wissen

Arbeitnehmer, die fristgerecht oder betriebsbedingt gekündigt wurden, können Sonderurlaub beantragen, um eine neue Stelle zu suchen. Dafür ist eine Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM erforderlich. Grenzgänger melden sich bei der zuständigen Arbeitsverwaltung ihres Wohnsitzlandes.

Diese bezahlte Freistellung muss innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden und darf maximal sechs Arbeitstage betragen.

Wichtige Informationen für Antragsteller und Bezieher vom REVIS

Antragsteller des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS), die unter 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, müssen an einer Einschätzung durch die ADEM teilnehmen. Bei diesem Gespräch wird anhand eines Fragebogens ermittelt, inwiefern der Antragsteller in der Lage ist, sich auf dem regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Auf Grundlage dieser Einschätzung entscheidet die ADEM, ob der Antragsteller intensivere Unterstützung durch das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) oder eine Begleitung durch die ADEM benötigt.

Es gibt zwei Optionen:

  1. Der Antragsteller wird als fähig befunden, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und wird sofort bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet. Um das REVIS weiterhin zu erhalten, muss er bei der ADEM gemeldet bleiben und aktiv einen Arbeitsplatz suchen.
  2. Der Antragsteller hat besondere Bedürfnisse in Bezug auf soziale und berufliche Aktivierung und wird auf Grundlage einer Stellungnahme der ADEM intensiv vom ONIS betreut.

Die Zuweisung an die ADEM oder das ONIS ist nicht endgültig und kann je nach Entwicklung des Antragstellers angepasst werden.

 

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